Mittwoch, 29. Januar 2014

Parlamentarische Anfrage zu EURES-Grenzpartnerschaften


Heute habe ich eine Eilanfrage zum Thema EURES-Grenzpartnerschaften an die Europäische Kommission abgeschickt. Diese muss von der Europäischen Kommission binnen drei Wochen beantwortet werden. Hintergrund sind Hinweise, dass die Europäische Kommission und die EURES-Mitglieder versuchen, die für die Grenzpartnerschaften im Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation geplanten Mittel nicht direkt an die Grenzpartnerschaften zu geben, sondern an die nationalen Koordinierungsbüros (heutige EURES-Mitglieder). Diese könnten dann entscheiden, ob es überhaupt Partnerschaften geben soll und wer daran beteiligt wird. Damit könnten die nationalen Arbeitsverwaltungen und Ministerien sowohl die strategisch-inhaltliche als auch die finanzielle Steuerung übernehmen. Regionale Partner würden zu Dienstleistungserbringern für die nationalen Koordinierungsbüros.


Hier die Anfrage im Wortlaut:


In VO (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (“EaSI”) wurde in Art. 19c) der thematische Abschnitt „Grenzpartnerschaften“ mit einer Mindestquote von 18% der EURES- Mittel festgeschrieben. In Artikel 21 der VO sind explizit Aufbau und Tätigkeiten grenzübergreifender EURES-Partnerschaften, sowie die Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger als Maßnahmen festgeschrieben.

Fragen:

1. Wie stellt die EU Kommission sicher, dass EURES-Grenzpartnerschaften, die sich mindestens aus öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden der beteiligten Länder zusammensetzen, die durch EaSI zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Calls direkt bei der EU-Kommission beantragen können?

2. Wie stellt die EU- Kommission sicher, dass die bereits existierenden Grenzpartnerschaften weiterhin und dauerhaft finanzielle Förderung in der notwendigen Höhe aus EaSI erhalten?

3. Wie stellt die EU- Kommission den lückenlosen Übergang der Grenzpartnerschaften vom laufenden in den kommenden Förderzeitraum sicher? Ist der EU-Kommission bewusst, dass die Grenzpartnerschaften durch Verzögerungen bei der Bewilligung der Projektvorschläge aus dem Call 2013/2014 seit Juni 2013 ohne vertragliche Grundlage arbeiten und ein hohes finanzielles Risiko tragen? Wann liegen die Verträge zwischen der EU-Kommission und den Hauptantragstellern der EURES-Grenzpartnerschaften zur Unterzeichnung vor? Wann beginnt der Förderzeitraum für den ersten Call im EaSI? Wird bei existierenden Grenzpartnerschaften eine Förderlücke entstehen und falls ja, wie wird diese geschlossen?

4. Wie stellt die Europäische Kommission sicher, dass die Grenzpartnerschaften im Sinne von EaSI als grenzüberschreitende Akteure anerkannt und im EURES-Netz als eigenständige Institutionen, nicht der nationalen Logik untergeordnet, festgeschrieben werden?

5. Was ist der Einfluss der neuen EURES Verordnung (KOM(2014) 6) auf die Bewilligung der Finanzierung unter dem jetzt anstehenden Call?


Sobald eine Antwort vorliegt, werde ich sie hier veröffentlichen.


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