Donnerstag, 23. Januar 2014

Wanderarbeitnehmer und Kommunen bekommen Unterstützung


Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments will Mitgliedstaaten zu besserer Beratung verpflichten


In Zukunft soll die Europäische Union Kommunen bei der Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit stärker unter die Arme greifen. Eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung der Rechte, für Bürger die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, stellt klar, dass künftig jeder Arbeitnehmer eine ausführliche Beratung im Aufnahmestaat erhalten muss und nicht aufgrund seiner Herkunft diskriminiert werden darf.


Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Strukturen zu schaffen, deren Aufgabe sich auf die Förderung und Beobachtung von Wanderarbeitnehmern konzentriert. Die Sozialpartner – Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften – müssen bei der Durchsetzung der Rechte eine stärkere Rolle spielen. Dies könnte, so die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK, in Form von gewerkschaftlichen Beratungsstellen geschehen, von denen bundesweit schon einige existieren: “Die EU muss im Rahmen ihrer Fonds ausreichend Mittel dafür zur Verfügung stellen, dass die Gewerkschaften Beratungsstellen flächendeckend und für alle Nationalitäten ansprechbar einrichten können. Nur so ist gewährleistet, dass Beschäftigte hier die volle Information und umfassende Rechtsvertretung erhalten.” Finanzieren könne man die Einrichtungen etwa über den Europäischen Sozialfonds.


Jutta STEINRUCK begrüßt das Ergebnis der Abstimmung: “Gerade wegen der aktuellen Debatte zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ist diese Richtlinie von enormer Bedeutung. Nicht massiver Sozialbetrug ist das entscheidende Problem, sondern dass es Unternehmen und Vermieter gibt, die die Notlage der Zuwanderer ausnutzen. so werden etwa Bulgaren und Rumänen auf dem Arbeitsmarkt in zahlreichen Fällen ausgebeutet. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer aus anderen Ländern wissen, dass sie im Aufnahmestaat eine helfende Hand in Form von Beratungsstellen vorfinden. Das würde auch die Kommunen entlasten.”


Oft werden Wanderarbeitnehmer in Deutschland zu mehreren in einem Zimmer untergebracht und arbeiten zu Hungerlöhnen. Bei denjenigen, die angemeldet arbeiten, werden häufig Arbeitszeiten sowie Gesundheitsschutz nicht eingehalten, wie etwa jüngst Beispiele in der Fleischzerlegungsindustrie gezeigt haben.


Das am Donnerstag abgestimmte Trilogergebnis soll voraussichtlich im Februar im Plenum verabschiedet werden.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen