Freitag, 10. Januar 2014

Legale Zuwanderung fair gestalten


Die Europäische Kommission stellt nach Medienberichten zufolge die strengen deutschen Regeln für den Zugang zu Sozialleistungen für Migranten in Frage. Hintergrund ist ein laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und die von der CSU angestoßene Debatte über Zuwanderer, die nach Deutschland kämen, um das deutsche Sozialsystem auszunutzen. Laut Kommission sei der Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen – eine zentrale Regel im Sozialgesetzbuch – nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Derzeit gilt für Zuwanderer aus EU-Staaten eine dreimonatige Sperre.


Die Stellungnahme der Kommission ist auch Folge der populistisch geführten Debatte in Deutschland. Die Fakten zur Zuwanderung belegen, dass der Vorwurf der Armutszuwanderung nicht zu halten ist. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren zur Jahresmitte 2013 nur 0,6 Prozent der Hartz-IV-Bezieher Bulgaren und Rumänen. Klar ist, dass für alle Empfänger von Sozialleistungen die gleichen Regeln des Fördern und Forderns gelten müssen. Hartz-IV zu beziehen ist kein Spaß, damit verbunden sind strenge Regeln. Ebenso klar ist auch, dass es kein Ausnutzen und keine Betrügereien geben darf.


Dass es vor allem in Ballungsräumen Probleme gibt, die die Kommunen alleine nicht lösen können, ist nicht von der Hand zu weisen. Hier müssen Lösungen gefunden werden. Die Kommunen brauchen Unterstützung. Dazu soll auch der Ausschuss der Staatssekretäre auf Bundesebene beitragen.


Aber damit allein ist es nicht getan. Zuwanderung muss fair gestaltet werden. Wer zum arbeiten kommt, ist uns herzlich Willkommen. Die Regeln müssen so gestaltet werden, dass kein Sozialdumping entsteht. Über Kurz oder Lang kann Armutszuwanderung nur gestoppt werden, wenn die Lebenssituation in anderen EU-Staaten verbessert werden. Das ist eine Schlüsselherausforderung Europas.


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