EU-Kommission legt Leitfaden zur Arbeitnehmerfreizügigkeit vor
Die Europäische Kommission hat am Montag in Brüssel einen Leitfaden vorgelegt, der Klarheit schaffen soll für die nationalen Behörden bei der Ermittlung von Sozialleistungen für Zuwanderer. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung bestehender Regeln. „Der Leitfaden ist eine gute Hilfe für Behörden und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger“, begrüßt die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEIRNUCK die Initiative des EU-Sozialkommissars Lazlo Andor. „Regelungen werden zusammengefasst und Bestimmungen erläutert. Das alles in einfacher Sprache.“
Der Leitfaden ergänzt die im November vorgelegten fünf Maßnahmen der EU-Kommission, bei der Umsetzung der mit der Freizügigkeit verbunden Rechten und Pflichten Hilfestellung zu bieten. Das Nachschlagewerk schafft Klarheit bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts und erläutert die unterschiedlichen Konzepte des „gewöhnlichen Aufenthalts“, des „vorübergehenden Aufenthalts“ und schlicht des „Aufenthalts“. „Mit Beispielen und konkreten Fällen werden auch Situationen bedacht, in denen die Feststellung des Wohnorts schwierig sein kann“, so Jutta STEINRUCK. Das betreffe vor allem Grenzgänger, Saisonarbeiter, entsandte Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und nicht erwerbstätige Personen.
Kommissar Andor nahm auch Stellung zu Medienberichten von letzter Woche, denen zufolge die EU-Kommission die strengen deutschen Regeln für den Zugang zu Sozialleistungen für Migranten in Frage stelle. Andor betonte, dass die Kommission Deutschland nicht darauf dringt, ihre Regeln zu erleichtern oder jedem EU-Bürger Sozialleistungen gewähren muss. „Befeuert von den hysterischen Parolen in der politisch gezüchteten Debatte ist es kein Wunder, wenn es hier zu Missverständnissen kommt“, erklärt Jutta STEINRUCK und warnt: „Am rechten Rand nach Wählerstimmen zu fischen, ist kein Beitrag den Migrationsalltag für die Zuwanderer oder die überforderten Kommunen zu gestalten.“
Die Fakten zur Zuwanderung belegen, dass der Vorwurf der Armutszuwanderung nicht zu halten ist. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren zur Jahresmitte 2013 nur 0,6 Prozent der Hartz-IV-Bezieher Bulgaren und Rumänen. Dass es vor allem in Ballungsräumen dennoch Probleme gibt, die die Kommunen alleine nicht lösen können, sei dennoch nicht zu leugnen. „Hier müssen Lösungen gefunden werden. Die Kommunen brauchen Unterstützung“, so Jutta STEINRUCK und weist auf den Ausschuss der Staatssekretäre auf Bundesebene hin.
“Die Debatte zur Freizügigkeit ist hochemotional. Bestehende Ängste und Vorurteile werden geschürt statt Fakten zu benennen und Hilfen für die betroffenen Kommunen zu organisieren”, so Birgit SIPPEL, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten. “Natürlich kann nicht jeder Sozialleistungen erhalten, der zu uns kommt. Es gilt: EU-Bürger müssen entweder arbeiten oder eine wirkliche Beziehung zum Aufnahmeland haben, um ein Recht auf Gleichbehandlung zu haben. Für Behörden schafft der Leitfaden der Kommission endlich Klarheit – die im emotionalen Diskurs verloren gegangen war.”
Den Leitfaden auf English finden Sie hier. In den nächsten Wochen folgt auch die Übersetzung in andere Sprachen, die Sie dann auf der Homepage der Kommission einsehen können.
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