Der SPD-Justizminister Heiko Maas hat angekündigt zunächst auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten, bevor ein Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt wird. Das ist nur begrüßenswert, da im Dezember des letzten Jahres ein Rechtsgutachten des EuGH zu dem Schluss kommt, dass die bestehenden Regelungen grundrechtswidrig sind. So wird unter anderem die vorgesehene Speicherungsdauer von bis zu zwei Jahren kritisiert. Ein bindendes Urteil des EuGH wird für die nächsten Monate erwartet. Dass die obersten EU-Richter sich eng an die Empfehlungen des Generalstaatsanwalts halten, der das oben erwähnte Rechtsgutachten erstellt hat, ist sehr wahrscheinlich. Dennoch drängt das CDU-geführte Innenministerium darauf, die so schnell wie möglich ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Dabei besteht überhaupt kein nationaler Handlungsdruck. Es ist wahrscheinlich, dass die Richtlinie auf europäischer Ebene noch einmal überarbeitet wird, so wie wir Sozialdemokraten das schon vor drei Jahren gefordert haben.
Weitere Informationen auf www.spd-europa.de oder bei meiner Kollegin Birgit Sippel.
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