Freitag, 27. März 2015

Mindestlöhne für LKW-Fahrer


Am Mittwoch habe ich im Plenum eine Rede zum Thema Mindestlöhne für LKW-Fahrer gehalten. Es muss klar sein, dass nationale Gesetzgebungen gelten, wenn es in diesem Bereich keine einheitliche europäische Regelung gibt. Das bestätigen im Übrigen die Entsenderichtlinie und Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Der deutsche Mindestlohn gilt somit also auch für LKW-Fahrer aus anderen Ländern, die durch Deutschland fahren. Manche kritisieren nun, dass der Mindestlohn Unternehmen zerstört. Aber das tut er nicht. Unternehmen zerstören Unternehmen! Und zwar durch Social dumping und unfairen Wettbewerb! Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass der wirtschaftliche Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer und zu Lasten verantwortungsvoller Unternehmen ausgetragen wird!


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