Im August und September beginnt für viele junge Menschen in der Pfalz ein neuer Lebensabschnitt: die Ausbildung. Nicht wenige von ihnen sind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig. Zum Schutz dieser jungen Berufseinsteiger unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung hat der Bundestag vor 50 Jahren am 9. August 1960 das erste Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich anlässlich des 50jährigen Jubiläums vehement für den Erhalt und den Ausbau bestehender gesetzlicher Schutzbestimmungen aus. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eines der wesentlichen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung. Wir fordern einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz und lehnen alle Vorschläge zu seiner Einschränkung ab.“, erklären die beiden DGB-Regionsvorsitzenden in der Vorder- und Südpfalz sowie Westpfalz, Jutta Steinruck und Michael Detjen.
Einige Landesregierungen und Teile der Bundesregierung sehen das offenbar anders. Letztere habe mit ihrem Koalitionsvertrag erste Fakten geschaffen, so Steinruck und Detjen. Darin findet sich unter der Überschrift "Tourismus" der Satz: „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.“ Eine derartige Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes als "Ausbildungshemmnis" weist der DGB scharf zurück.
Unter dem Motto „Hände weg vom JArbSchG“ wirbt der DGB und die DGB-Jugend in den nächsten Wochen und Monaten daher intensiv für den Erhalt des JArbSchG in seiner jetzigen Form. Möglichst viele Auszubildende sollen mit einer Unterschriftenaktion und Postkarten, die an Arbeitsministerin Ursula von der Leyen adressiert sind, informiert und mobilisiert werden.
Steinruck und Detjen: „50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz sind eine Erfolgsgeschichte. Es war und ist richtig, junge Menschen in der Ausbildung besonders zu schützen. Denn leider werden auch heute Auszubildende ausgenutzt. Junge Auszubildende sind aber Lernende und keine preiswerten Vollzeitarbeitskräfte. Sie benötigen qualifizierte Anleitung, Freistellung für die Berufsschule und ausreichend Erholungszeiten und Pausen.“ Tendenzen zur Ausbeutung, wie sie trotz des Jugendarbeitsschutzgesetzes z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe vorkommen, müssten vom Gesetzgeber wirkungsvoll bekämpft werden.
Weitere Informationen zur Kampagne finden Interessierte auch unter www.haende-weg.de
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