Mittwoch, 23. April 2014

Kein Investor-Staat-Schiedsverfahren beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP)


Am letzten Mittwoch wurde im Europäischen Parlament die Verordnung zur “Finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten” verabschiedet. Dazu habe ich aufgrund von Medienberichten einige Anfragen bekommen. Ich möchte zunächst klarstellen, dass die Abstimmung über die finanzielle Zuständigkeit im Falle eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) nichts mit dem Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu tun hat. Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Deshalb brauchen wir – aufgrund schon bestehender Abkommen – so eine Regelung wie am Mittwoch verabschiedet.

Unabhängig davon bleiben wir Sozialdemokraten bei unserer Position, ISDS im Falle von TTIP abzulehnen.


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