Am letzten Mittwoch wurde im Europäischen Parlament die Verordnung zur “Finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten” verabschiedet. Dazu habe ich aufgrund von Medienberichten einige Anfragen bekommen. Ich möchte zunächst klarstellen, dass die Abstimmung über die finanzielle Zuständigkeit im Falle eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) nichts mit dem Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu tun hat. Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Deshalb brauchen wir – aufgrund schon bestehender Abkommen – so eine Regelung wie am Mittwoch verabschiedet.
Unabhängig davon bleiben wir Sozialdemokraten bei unserer Position, ISDS im Falle von TTIP abzulehnen.
Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Mittwoch, 23. April 2014
Kein Investor-Staat-Schiedsverfahren beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP)
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