Mittwoch, 9. April 2014

Kleiner Schritt zu einem sozialeren Europa


EU-Kommission schlägt Plattform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor


Die nationalen Arbeitskontrollbehörden sollen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit künftig europaweit stärker zusammenarbeiten. Die Kommission hat am Mittwoch eine europäische Plattform vorgeschlagen, dem alle an der Kontrolle von Schwarzarbeit beteiligten Behörden in der EU angehören sollen.


„Die hochgeschätzte Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt macht es auch beim Thema Arbeitskontrollen nötig, über den Tellerrand des Einzelstaates zu blicken”, erklärt die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK, deren Initiativbericht zu wirksamen Arbeitskontrollen in Europa vor kurzem verabschiedet wurde. Vor allem arbeitsintensive Sektoren, wie Bau, Pflege und Landwirtschaft seien von der Schwarzarbeit, in großen Teilen grenzüberschreitend, betroffen.


In einer jüngsten Eurobarometer-Umfrage räumt einer von zehn Europäern ein (elf Prozent), Güter oder Dienstleistungen gekauft zu haben, die möglicherweise Schwarzarbeit mit sich bringen. Vier Prozent der Befragten geben zu, dass sie Bezahlung für Schwarzarbeit erhalten haben und drei Prozent, dass sie zumindest teilweise schwarz entlohnt wurden.


“Das neue Forum ist ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zu einem sozialen Europa, dass endlich die Bekämpfung der Schwarzarbeit in die Hand nimmt”, so die Beschäftigungsexpertin Jutta STEINRUCK. “Meine ursprüngliche Forderung war eigentlich die Einführung einer europäischen Agentur, die gemeinsame Arbeitskontrollen koordiniert, um Briefkastenfirmen und den Missbrauch in langen Subunternehmerketten grenzüberschreitend zu bekämpfen. Bei der Plattform bleibt nun die Frage, wie weit die Unterstützung in Zukunft tatsächlich gehen wird und wie hoch der politische Wille in den Mitgliedstaaten ist, die Erkenntnisse in der Praxis umzusetzen.”

Die neue Plattform involviert alle Mitgliedstaaten und soll die Kooperation zwischen den nationalen Behörden für Arbeitskontrollen, Steuern und Sozialversicherung sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern in den Mitgliedstaaten verbessern. Unter anderem, soll die Plattform den Austausch von Informationen und Erfolgserlebnissen fördern, die Erkundung neuer Bekämpfungsinstrumente, den besseren Datenaustausch, die Möglichkeit gemeinsamer Arbeitskontrollen sowie europäische Öffentlichkeitskampagnen.


Der Vorschlag für einen Beschluss muss in der nächsten Legislaturperiode im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet werden.





 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen