Mittwoch, 24. Februar 2010

Jutta STEINRUCK: "Aktive Vaterschaft bedeutet echte Gleichberechtigung"

EP-Frauenausschuss stimmt für Einführung der Vaterschaftszeit

Die SPD- Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK zeigt sich erfreut über das Ergebnis der Abstimmung zur Mutterschutzrichtlinie im federführenden Ausschuss für Gleichstellung und Frauenrechte. Dazu sagt die Sozialdemokratin, "Der Frauenausschuss hat heute ein richtiges Signal für eine moderne Familienpolitik gegeben".

Die Abgeordneten sprachen sich neben einer Verlängerung der Mutterschutzzeit auf 20 Wochen ebenfalls dafür aus, auch Väter verstärkt in die erste gemeinsame Zeit mit dem Kind einzubinden. "Eine zweiwöchige Vaterschaftszeit bietet nicht nur die Chance, eine gute Vater-Kind-Beziehung aufzubauen, sondern entlastet auch gleichzeitig die frischgebackenen Mütter im Wochenbett", erklärt die Sozialexpertin. Zudem begrüßt STEINRUCK, dass der Ausschuss die volle Bezahlung während der gesamten Schutzzeit für Mütter und Väter fordert.

Dies alles sei allerdings nur ein Etappensieg, so die SPD-Europaabgeordnete. Nun müsse man mit allen Kräften auch für die Durchsetzung im Plenum kämpfen. Bisher sperren sich vor allem konservative Abgeordnete gegen die Verlängerung des Mutterschutzes und der Einführung der Väterwochen. "Eine aktive Vaterschaft bedeutet echte Gleichberechtigung in Familie und Beruf - das scheinen Konservative noch nicht zu verstehen", beklagt STEINRUCK.



Hintergrund:

Bereits 2000 hatte die ILO empfohlen, den Zeitrahmen für den Mutterschutz von 14 auf mindestens 18 Wochen zu erhöhen, um Müttern so mehr Ruhe zu garantieren. Erst 2008 folgte die Kommission dieser Empfehlung und legte einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vor. Der zurzeit geltende EU-Mindeststandard beträgt 14 Wochen und gilt nur noch in Deutschland, Malta und Schweden. Dreizehn Mitgliedsstaaten haben bereits einen Mutterschutz von 18 Wochen und mehr eingeführt.

Ende Januar hatte sich der mitberatende Sozial- und Beschäftigungsausschuss bereits für eine Mutterschutzzeit von mindestens 18 Wochen bei voller Bezahlung sowie einen verstärkten Kündigungsschutz ausgesprochen.

Voraussichtlich wird die Revision der Mutterschutzrichtlinie im März im Plenum abgestimmt. Sollten der Ministerrat und die Kommission der Parlamentsentscheidung zustimmen, tritt die Richtlinie dann spätestens im Jahr 2012 in Kraft.

Für weitere Informationen: Büro Jutta STEINRUCK + 32 228 45563

Brüssel, den 24.02.2010

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