Freitag, 19. Februar 2010

Tagesschau-App


"Ist Koch-Mehrin überge-appt?"

Tagesschau-Apps dürfen den Gebührenzahler/-innen nicht vorenthalten werden 

Die SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien des Europäischen Parlaments, Petra KAMMEREVERT, zeigt sich verärgert über die erneuten Anwürfe gegen moderne Ausspielwege für den öffentlich rechtlichen Rundfunk.

 

"Die FDP setzt ihre Klientelpolitik konsequent in Europa fort. Nachdem die Hoteliers privilegiert wurden, sollen sich jetzt kommerzielle Rundfunkanbieter freuen dürfen. Wird es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verboten, "Apps" für Smartphones anzubieten, werden die privaten Rundfunkanbieter mit ihren kostenpflichtigen "Apps" auf den Markt drängen und abkassieren", so Medien-Expertin KAMMEREVERT.

 

Es gehe der FDP darum, die Rundfunkgebühren öffentlich schlecht zu reden und zugleich dafür Sorge zu tragen, dass Gebührenzahler/-innen möglichst wenig für ihre Gebühren bekommen, um so ein solidarisches Finanzierungssystem für unabhängige und glaubwürdige Medien öffentlich in Frage zu stellen. Diese Politik nutze einzig dem Gewinnstreben privater Rundfunkanbieter und deren Anteilseignern, häufig großen Verlagshäusern.

 

"Das "Tagesschau-App" ist durch die Rundfunkgebühr bezahlt. Als Gebührenzahlerin erwarte ich geradezu vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er auf allen modernen Wegen orts- und zeitsouverän erreichbar und abrufbar ist. Für 17 Euro im Monat möchte ich einen modernen Rundfunk, dessen frei zugängliche Angebote möglichst viele Menschen nutzen können. "Apps" sollten deshalb für alle Smartphones entwickelt werden, nicht nur für das iPhone und Telekom-Kunden", KAMMEREVERT weiter.

 

In der im Oktober 2009 überarbeiteten Rundfunkmitteilung habe die EU-Kommission verdeutlicht, dass die Öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten der Digitalisierung und neue Verbreitungswege technologieneutral nutzen sollen. Das bedeute, dass bereits für klassisches Radio und TV hergestellte Inhalte auch über alle neuen Wege versendet werden dürfen. Koch-Mehrins Anfrage an die Kommission sei schon zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Apps beantwortet.

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