Heute habe ich eine Anfrage an die Kommission geschickt, in der ich das Problem des Lohndumpings im Bahnverkehr thematisiere. Ich bin gespannt, wie die Kommission meine Anfrage beantworten wird.
Hier die Anfrage im Detail:
Bei Vergaben im Verkehrsbereich im Anwendungsbereich der EU VO 1370/2007 werden die Möglichkeiten zur Vorgabe von Sozial- und Tarifstandards in den nationalen Ausschreibungsverfahren nur unzureichend genutzt. Die Vergabeentscheidungen werden fast ausschließlich nach Maßgabe des niedrigsten Angebots/ „billigsten“ Preises getroffen. Sozial- und Tarifstandards sowie Arbeitnehmerschutzrechte als auch Umweltstandards werden im Rahmen der nationalen Vergabeentscheidungen nur ausnahmsweise verbindlich vorgegeben oder werden bei der Bewertung der Angebote nur unzureichend berücksichtigt.
Die aktuellen nationalen Vergabepolitiken und die damit verbundenen Vergabeentscheidungen führen in zahlreichen Fällen zu massiven Lohn- und Sozialdumping zu Lasten der Beschäftigten. Das Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Art. 31 Grundrechte Charta wird dadurch unterlaufen, der Kern des Grundrechts steht in Gefahr ausgehöhlt zu werden.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung und Verwirklichung gerechter und angemessener Arbeitsbedingungen gem. Art. 31 Grundrechte Charta bei der Durchführung des Rechts, insbesondere im Rahmen der Anwendung des Rechts der EU VO 1370/2007?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung eines gerechten Ausgleichs (praktische Konkordanz) zwischen den wirtschaftlichen Grundfreiheiten und den sozialen Grundrechten im Rahmen des europäischen Vergaberechts, insbesondere zur Verhinderung vom Lohn- und Sozialdumping?
3. Ist es aus Sicht der Kommission zur Gewährleistung des durch Art. 31 Grundrechte Charta verbrieften Rechts auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen erforderlich, die in den Erwägungsgründen (16) und (17) der EU VO 1370/2007 genannten Kann-Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes und der Sozial- und Qualitätsstandards nunmehr verbindlich vorzugeben?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Kommission zur nationalen Umsetzung der VO 1370/2007 vor (Evaluierung) und inwieweit steht die jeweilige Umsetzung im Einklang mit dem Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen?
5. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Verwirklichung ihrer im Weißbuch vom 12. September 2001 „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ (KOM (2001) 370), genanntem Ziel der Gewährleistung sicherer, effizienter und hochwertiger Personenverkehrsdienste unter Berücksichtigung sozialer, umweltpolitischer und raumplanerischer Faktoren?
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