Wer im EU-Ausland zu schnell, betrunken, telefonierend, unangeschnallt oder bei Rot über die Ampel fährt, soll dem Arm des Gesetzes nicht mehr so leicht entgehen wie bisher. Ich freue mich, dass sich der Verkehrsministerrat in seiner heutigen Sitzung für grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten aussprach. Die Richtlinie fristete in den vergangenen zwei Jahren ihr Dasein auf der langen Bank des Rates. Ich bin froh, dass die belgische Ratspräsidentschaft sie noch kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit von dort weg geholt hat.
Derzeit werden Verkehrsdelikte oftmals nicht verfolgt, wenn sie mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Dieser straffreie Raum im Ausland verleitet dazu, Verkehrsvorschriften nicht zu beachten. Die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union sinkt zwar kontinuierlich, ist aber mit jährlich 40.000 Verkehrstoten – vergleichbar mit der Einwohnerzahl einer Kleinstadt – noch viel zu hoch. Der Narrenfreiheit mit häufig tödlichem Ausgang muss ein Ende gemacht werden.
Um Verkehrsverstöße europaweit durchsetzen zu können, sieht die Richtlinie ein EU-Netz für den elektronischen Datenaustausch zur Ermittlung des Fahrzeughalters vor. Dadurch sollen die Behörden des Mitgliedstaates, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde, dem Fahrzeughalter einen EU-einheitlichen Deliktsbescheid übermitteln können. Neben Geschwindigkeitsübertretung und Nichtbeachten einer roten Ampel sollen auch Fahren unter Alkoholeinfluss sowie das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes unter die Regelungen fallen.
Wir wissen, dass es gerade in diesen Fällen unverhältnismäßig oft zu tödlichen Unfällen kommt. Ausländische Verkehrsteilnehmer sind überproportional häufig in Unfälle verwickelt. Mit den neuen Regelungen würden wir unserem erklärten Ziel, die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2001 zu halbieren, bedeutend näher kommen. Allerdings sollten die Maßnahmen noch um den Straftatbestand der Fahrerflucht ergänzt werden. Der strittige Punkt der Halterhaftung, sprich ob der Besitzer oder tatsächliche Fahrer haftet, wurde diplomatisch gelöst – jedes Land kann bei seinen eigenen nationalen Regelungen bleiben.
Das Parlament wird sich voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres mit der Richtlinie befassen.
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