Nach fast sechs Stunden zäher Verhandlungen, weit nach Mitternacht, einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf neue Regelungen zu Buspassagierrechten. Die neue Richtlinie soll europaweit Standards für Schadensersatzansprüche setzen, die aus Verspätungen oder gar Unfällen entstehen.
Der Rat wollte die Gespräche an die Wand fahren und wir standen vor zwei Alternativen: entweder nach insgesamt zwei Jahren Verhandlungen keine Einigung zuzulassen und damit gar keine Verbesserung für Buspassagiere in Kauf zu nehmen, oder wenigstens eine Minimallösung mit vielen Kompromissen zu akzeptieren. Zähne knirschend haben wir uns für letzteres entschieden. Knackpunkt der Auseinandersetzung war der Geltungsbereich der Verordnung. Während das Parlament einen einheitlichen Rahmen für alle Verbindungen wollte, egal ob regional, national oder international, bestanden die Mitgliedstaaten darauf, lediglich den Fernverkehr in den Regelungsbereich aufzunehmen. Letztlich einigte man sich darauf, dass die neuen Vorgaben für Passagierrechte erst für Fernstrecken ab 250 Kilometer gelten sollen.
Bei den Mitgliedstaaten ist eine Blockadehaltung gegenüber gemeinsamen europäischen Lösungen im Sinne der Verbraucher leider zur Gewohnheit geworden. Von unseren alltagstauglichen und umfassend gedachten Vorschlägen blieb leider nicht viel übrig. Bewohner eines kleinen Landes wie Luxemburg, die Niederlande oder Belgien werden – außer sie reisen ins Ausland – kaum über die 250 Kilometer und somit nicht in den Genuss der Passagierrechte kommen.
Denn auch gegenüber dem Kompromissvorschlag der Parlamentarier, zumindest bei innerstaatlichen Verbindungen ab 160 Kilometer und bei internationalen Strecken ab 50 Kilometer die neuen Rechte greifen zu lassen, stellte sich der Rat quer. Zudem steht für die Mitgliedstaaten die Hintertür offen, erst in vier Jahren mit der Umsetzung der Richtlinie zu beginnen und zusätzlich vier weitere Jahre Verlängerung zu beantragen. So kann die Halbherzigkeit noch um acht Jahre verzögert werden.
Klare Vorgaben im Sinne der Verbraucher gelangen zumindest bei den Rechten von Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist. Für die sozialdemokratische Berichterstatterin und ihre Fraktion war dieser Punkt nicht verhandelbar. Dass ein Busunternehmer alten Menschen oder Behinderten ungestraft die Beförderung verweigern kann, gehört der Vergangenheit an. Darüber hinaus müssen im Laufe der Fahrt beschädigte Rollstühle oder andere Hilfsmittel, auf die diese Menschen angewiesen sind, von den Busunternehmern ersetzt werden.
Damit die Passagiere von ihren Rechten erfahren, sind Beförderer und Busbetreiber zur Information verpflichtet: Alle Fahrgäste sollen zum Zeitpunkt der Reservierung, spätestens aber bei Abfahrt verständlich über ihre Rechte informiert werden.
Formell muss das Parlament noch in der Plenarsitzung im Februar dem Kompromiss zustimmen.
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