EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos hat sich am Mittwoch während der Anhörungen zum Entlastungsverfahren im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments eindeutig für die weitere Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen ausgesprochen. Ich begrüße das Vorhaben, denn Transparenz bei der Kontrolle von EU-Beihilfen und Datenschutz dürfen nicht gegen einander ausgespielt werden. Ich freue mich, dass Kommissar Ciolos die Transparenzinitiative der EU mit der Entscheidung des EuGH so weit wie möglich in Einklang bringen möchte.
Agrarkommissar Ciolos sagte auf Nachfrage der Europaabgeordneten zu, weiter größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und die Vorschriften zur Veröffentlichung für die Mitgliedstaaten zu ändern. So soll zunächst sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheiden, damit letztere weiter veröffentlicht werden können. Es gibt auch ein Recht der Steuerzahler auf Information. Ausgaben für die Landwirtschaft stellen immer noch einen großen Teil des EU-Haushalts dar. Da ist Geheimniskrämerei ganz unangebracht.
Mit Verweis auf das EuGH-Urteil wurde der Zugang zur deutschen Datenbank der EU-Beihilfeempfänger gesperrt. Das EuGH-Urteil sieht die Veröffentlichung von natürlichen Personen als unverhältnismäßig an. Allerdings trifft dies nicht für juristische Personen zu, wie beispielsweise Unternehmen. Deren Offenlegung steht demnach nicht im Widerspruch zum Urteil und ich sehe hier Deutschland in der Pflicht, eine angepasste Veröffentlichung schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
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