Dienstag, 18. Januar 2011

Die EU muss ihre Führungsposition beim Schutz der Pressefreiheit wahren

Unsere Sorge, dass das neue ungarische Mediengesetzpaket die Pressefreiheit einschränkt, bleibt bestehen. Das Recht, Informationen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben, sowie die Gewährleistung der Medienpluralität sind in der Europäischen Charta der Grundrechte fest verankert und für die EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindend. Europa darf einen Verstoß gegen die Grundwerte der Europäischen Union nicht zulassen.

Die auf Initiative von uns Sozialdemokraten einberufene Aussprache mit der Vizepräsidentin der EU-Kommission Neelie Kroes und dem ungarischen Justizminister Tibor Navracscis hat die vielen Zweifel, ob das ungarische Mediengesetz dem Unionsrecht tatsächlich genügt, nicht ausräumen können. Ich mache deutlich, dass das Europäische Parlament den politischen Druck aufrechterhalten muss, damit der Sachverhalt zügig geklärt wird. Es ist fatal, wenn sich offenbar einzelne Fraktionen aus parteipolitischen Gründen einer kritischen Bewertung widersetzen. Die Kommission ist nun aufgefordert Entschlossenheit bei der Verteidigung der europäischen Werte zu zeigen. Sie muss schnellstmöglich die Vereinbarkeit des ungarischen Mediengesetzes mit dem EU-Vertrag und die korrekte Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste prüfen.

Die Gewährleistung von Presse- und Medienfreiheit darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Während die Europäische Union einerseits Verstöße gegen die Pressefreiheit in Bewerberländern verurteilt, nimmt sie andererseits Pressezensur und Medienkonzentration in EU-Ländern kritiklos hin. Dieser Zustand ist unhaltbar. Ungarn ist kein Einzelfall; andere EU-Mitgliedstaaten wie Italien, Bulgarien oder Rumänien leiden unter ähnlichen Problemen. Wenn die EU den Schutz der Pressefreiheit innerhalb ihrer eigenen Grenzen vernachlässigt, werden Regierungen anderer Länder Pressefreiheit nicht sehr ernst nehmen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen