Samstag, 15. Januar 2011

Fachgespräch: Die Zukunft des deutschen Arbeitsmarkts aus europäischer Perspektive

Gemeinsam mit meiner Kollegin im Europaparlament Evelyne Gebhardt, dem Oberbürgermeister von Schwäbisch Hall Hermann-Josef Pelgrim, dem regionalen DGB-Vorsitzenden Bernhard Löffler und dem Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Heilbronn-Franken Rolf Blaettner, diskutierte ich gestern Abend in Bretzfeld über die anstehenden Konsequenzen und Veränderung der Rahmenbedingungen in Deutschland im Hinblick auf das Ende der Ausnahmeregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011. Die nicht nur von den Podiumsteilnehmern geführte Diskussion machte deutlich, dass hier noch viel Gesprächs- und Informationsbedarf ist. Es gilt, den Menschen die Ängste zu nehmen, aber auch in Deutschland die notwendigen gesetzlichen Regeln zu verankern, dass Lohndumping verhindert wird.


Die Kernforderung der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament lautet: Wir müssen gute Arbeitsplätze in Europa schaffen. Gute Arbeitsplätze sind unbefristete Vollzeitstellen, von deren Lohn man menschenwürdig Leben kann. Eine Vertretung durch Gewerkschaften und höchste Soziale Standards gehören ebenso dazu wie das Recht auf Freizeit und angemessen Arbeitszeiten.

Zur Schaffung guter Arbeitsplätze brauchen wir Wachstum und menschenwürdige Arbeitsplätze und keine Sparpolitik auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Schaffung guter Arbeitsplätze ist unerlässlich für die nachhaltige Überwindung der Krise und die Beendigung der Armut in Europa.

Insbesondere in Deutschland wird die Situation ab Mai 2011 durch die Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit verändert. Das wird für den Bereich der regulären Arbeitsverhältnisse kaum Folgen haben, jedoch im Bereich der Leiharbeit ist hier mit einem starken Anstieg von Firmen aus Osteuropa zu rechnen, die Ihre Mitarbeiter nach Deutschland entleihen. Für Leiharbeitnehmer gilt in Deutschland derzeit das europäische Recht, wonach ein Arbeitnehmer zu den Bedingungen des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat, beschäftigt werden darf. So wird hier massives Lohn- und Sozialdumping geschehen, wenn es nicht gelingt, das Entsendegesetz auch auf die Leiharbeitsbranche auszudehnen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde auch die 36% ArbeitnehmerInnen, die derzeit ohne tarifvertragliche Bindung beschäftigt sind, vor Lohndumping geschützt werden.

Weitere wichtige Element eines gemeinsamen Arbeitsmarktes sind der freie Zugang zu Arbeitnehmervertretungen für alle Beschäftigten und insbesondere in Grenzregionen eine enge Zusammenarbeit der Sozialpartner, um Unterschiede in den Beschäftigungsbedingungen möglichst auszuschließen.

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