Dienstleistungsrichtlinie soll konsequent umgesetzt werden
Die Einrichtung der einheitlichen Ansprechpartner, die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verwaltungszusammenarbeit in den Mitgliedstaaten stehen im Vordergrund des Berichts zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, den der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am Mittwoch in Brüssel angenommen hat.
Zwar erkennen wir an, dass die Mitgliedstaaten viele Anstrengungen unternommen haben, um die sehr komplexe Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Dennoch befürchte ich, dass die in der Richtlinie vorgesehenen einheitlichen Ansprech¬partner nicht entsprechend eingerichtet werden.
Nachdem es dem Europäischen Parlament gelungen war, die Dienstleistungsrichtlinie vom Kopf auf die Füße zu stellen und dafür zu sorgen, dass die Dienstleister das Recht des Staates, in dem sie arbeiten, respektieren müssen – das sogenannte Ziellandprinzip –, konnten wir die entscheidenden Vorbehalte gegenüber der Richtlinie wegräumen. Jetzt ist es aber unerlässlich, den Nutzen der Dienstleistungsrichtlinie auszuschöpfen. Dazu müssen die Mitgliedstaaten die einheitlichen Ansprechpartner so einrichten, dass sie leicht zugänglich, informativ und hilfreich sind. Eine bloße Website reicht da bei weitem nicht aus. So ist es notwendig, dass hinter der Website Menschen stehen, die bei Bedarf weiterhelfen können und den Zugang zum europäischen Markt für die Dienstleister ebnen.
Wichtig ist es auch, dass wesentliche Informationen über Arbeitsrecht, Finanzbestimmungen oder Hilfe bei der Anmeldung bei der Sozialversicherung bereitgestellt werden. Um das zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass die Behörden eng mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten. Denn wir wollen dafür sorgen, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen ein fairer Wettbewerb ist.
Damit das Instrument der einheitlichen Ansprechpartner wirksam werden kann, fordert der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Informationskampagne zu starten, damit die Betroffenen überhaupt erfahren, dass sie diese Partner an ihrer Seite haben.
Hintergrund:
Die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006) soll zum Entstehen eines EU-Binnenmarktes auch für Dienstleistungen beitragen, indem insbesondere protektionistische Barrieren abgeschafft und einheitliche Ansprechpartner geschaffen werden, um bürokratische Hürden für transnational agierende Unternehmen abzubauen. Als Berichterstatterin konnte Evelyne Gebhardt deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des damaligen EU-Binnenmarkt-Kommissars Bolkestein durchsetzen (insbesondere die Streichung des viel kritisierten Herkunftslandsprinzips). Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief am 28.12.2009 aus.
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