Die Europäische Union und ihre Institutionen sollen mehr für den Schutz der Grundrechte in Europa tun. Als Antwort auf den Jahresbericht der EU-Kommission, positioniert sich das Europäische Parlament in einer entsprechenden Resolution zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union und stellt ihr kein sonderlich gutes Zeugnis aus.
Die Europäische Union ist mehr als nur ein Binnenmarkt. Sie ist eine Wertegemeinschaft. Diese Werte müssen wir als Volksvertreter verteidigen und dafür sorgen, dass die Grundrechte unserer Bürger europaweit effizient geschützt werden! Gerade in Zeiten der Krise hat die Verteidigung unserer Werte und der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. Alles andere gefährdet Demokratie und sozialen Zusammenhalt!
Der Bericht benennt insbesondere den Schutz von Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung, Bürgerschaft, Datenschutz, Kinderrechte und den Schutz der Rechte von Minderheiten als elementar. Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages ist die Grundrechtecharta nicht mehr nur ein Katalog frommer Wünsche, sondern sowohl für die Institutionen als auch für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich.
Die Mitgliedstaaten müssen sich bei der Umsetzung von europäischem Recht an die Grundrechtestandards halten, die sie sich selbst gesetzt haben. Auch der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist überfällig! Wir brauchen endlich eine ehrgeizige, sowohl nach innen als auch nach außen glaubwürdige Grundrechtestrategie! Deshalb fordern die Abgeordneten die Einführung eines Grundrechteanzeigers, der die Errungenschaften der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Bürgerrechte im Rahmen des Europäischen Semesters dokumentiert und kritisch überprüft.
Ich kritisiere die Haltung der konservativen EVP-Fraktion, da viele ihrer Abgeordneten gegen die Entschließung stimmten. Nach fast zweijährigen Debatten verweigert sich die konservative Fraktion nun und schlägt in letzter Minute einen eigenen Entschließungstext vor. Das ist skandalös! Zudem löschten konservative Abgeordnete jegliche Verweise auf die Rechte von Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie auf das Recht auf reproduktive Gesundheit.
Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die Grundrechtecharta Teil des europäischen Primärrechts und dadurch sowohl für die EU-Organe verbindlich, als auch für die Mitgliedstaaten, wenn diese EU-Recht umsetzen. Seit 2010 veröffentlicht die Europäische Kommission Jahresberichte über die Grundrechtesituation in der Europäischen Union. Der Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010-11) greift die entsprechende Mitteilung der Kommission zu dem Thema auf.
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