Donnerstag, 13. Dezember 2012

ESM darf nicht auf Kosten der Steuerzahler zum alleinigen Bankenrettungsschirm werden


Ich begrüße im Grundsatz die Mittwochnacht gefundene Einigung der europäischen Finanzminister zur künftigen Bankenaufsicht in Europa. Allerdings sind bis zum geplanten Start der gemeinsamen Bankenaufsicht am 1. März 2014 noch wichtige Voraussetzungen zu erfüllen, damit der Teufelskreis zwischen den Risiken der Banken und der Finanzsituation der Staaten wirklich durchbrochen werden kann. Der nun beschlossene Rahmen ist lediglich ein erster Schritt, um die zu starke Verflechtung von Banken und Staaten aufzubrechen. Das Gerüst steht, aber jetzt muss es auch richtig unterfüttert werden. Sonst bricht es beim kleinsten Problem wieder zusammen.


Der ESM darf auf keinen Fall zum alleinigen Bankenrettungsschirm auf Kosten der Steuerzahler werden. Deshalb ist es jetzt allerhöchste Zeit den Aufbau der von den Banken selbst finanzierten Sicherungssysteme wie der Einlagensicherungs- und Bankenabwicklungsfonds weiter voranzutreiben, bevor Finanzinstitute erstmals Gelder aus dem ESM erhalten. Sonst droht die Gefahr, dass letztendlich dauerhaft die Staaten und damit der Steuerzahler als alleinige Bankenretter einspringen müssen. Deshalb kann jede wahlkampftaktische Verzögerung seitens der Bundeskanzlerin große Folgen haben. Bereits seit Februar blockieren die Regierungen der Mitgliedstaaten die Verhandlungen über die von Banken finanzierten Sicherungssysteme. Und dies letztendlich auf dem Rücken der Bankkunden und Steuerzahler, die nicht nur weiter auf einen umfassenden Schutz ihrer Sparbücher und Girokonten warten, sondern zudem noch Gefahr laufen, im Notfall wieder allein die Zeche für die Pleite einer Bank bezahlen zu müssen.


Positiv ist, dass nur systemrelevante und staatlich gestützte Finanzinstitute direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Tagesgeschäft beaufsichtigt werden sollen. Jetzt können die Sparkassen und Genossenschaftsbanken endgültig durchatmen. Dafür hatten wir Sozialdemokraten uns auch stark gemacht.  Deren langjährig bewährte Sicherungssysteme haben sich in Verbindung mit der Aufsicht durch BaFin und Bundesbank auch in der Krise bewährt. Deshalb können sie getrost unter deren Aufsicht bleiben, solange die EZB alle erforderlichen Durchgriffsrechte für den Ernstfall bekommt.


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