Mittwoch, 12. Dezember 2012

Schutz der Grundrechte in der EU stärken


Als Antwort auf den Jahresbericht der EU-Kommission, hat sich das Europäische Parlament in einer Resolution zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union klar positioniert und stellt ihr kein sonderlich gutes Zeugnis aus.


Als sehr wichtig nennt der Bericht insbesondere den Schutz von Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung, Bürgerschaft, Datenschutz, Kinderrechte und den Schutz der Rechte von Minderheiten. Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages ist die Grundrechtecharta nicht mehr nur ein Katalog frommer Wünsche, sondern sowohl für die Institutionen als auch für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich.


Die Mitgliedstaaten müssen sich bei der Umsetzung von europäischem Recht an die Grundrechtestandards halten, die sie sich selbst gesetzt haben. Längst überfällig ist auch der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir brauchen endlich eine ehrgeizige, sowohl nach innen als auch nach außen glaubwürdige Grundrechtestrategie!


Deshalb fordern meine Kollegen und ich die Einführung eines Grundrechteanzeigers, der die Errungenschaften der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Bürgerrechte im Rahmen des Europäischen Semesters dokumentiert und kritisch überprüft.


Denn die Euro­päische Union ist eine Wertegemeinschaft und damit mehr als nur ein Binnenmarkt. Diese Werte müssen wir als Volksvertreter verteidigen und dafür sorgen, dass die Grundrechte unserer Bürger europaweit effizient geschützt werden! Gerade in Zeiten der Krise hat die Verteidigung unserer Werte und der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. Alles andere gefährdet Demokratie und sozialen Zusammenhalt.


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