Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen
Debatte Dienstag, 11.12.2012, ab 15.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 12.12.2012 ab 12.30 Uhr
Hintergrund:
Mit steigendem Flugverkehrsvolumen steigt auch das Problem des Verkehrslärms. Die Verordnung zielt darauf ab, Fluglärmbelästigung zu verringern und das Lärmumfeld an Flughäfen zu verbessern. Das soll auf Basis des sogenannten ‘ausgewogenen Ansatzes’ der ICAO (International Civil Aviation Organization) erfolgen. Dieser Ansatz umfasst verschiedene Elemente zur Lärmminderung, wie etwa Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, Flächennutzungsplanung und -verwaltung sowie lärmmindernde Betriebsverfahren und Betriebsbeschränkungen und zielt jeweils auf die kosteneffizienteste Art und Weise ab. Die Festlegung der Lärmhöchstwerte wird von der Verordnung nicht geregelt. Kritisch ist allerdings, dass die EU-Kommission ein generelles Prüfungsrecht für nationale Betriebsbeschränkungen erhalten will. Dadurch könnte die Kommission etwa bereits bestehende Nachtflugverbote aufheben.
EP-Position:
Das Parlament ist gegen den Vorstoß, dass die EU-Kommission Kontrollbefugnis zu Betriebsbeschränkungen erhält, da das dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht. Laut Abstimmungsergebnis im TRAN soll die Kommission lediglich über Betriebsbeschränkungen informiert werden, und kann ihre Meinung abgeben. Außerdem soll die Kommission ihre Befugnisse für delegierte Rechtsakte nicht über den technischen Bereich hinaus auf politische Entscheidungen ausdehnen können. Darüber hinaus sollen Gesundheitsaspekte eine größere Rolle bei der Auswahl der Maßnahmen zur Lärmminderung spielen.
SPD-Position:
Nicht allein wirtschaftliche Aspekte, sondern vor allem die Gesundheit der betroffenen Menschen muss von zentralem Interesse bei der Lärmminderung sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die EU-Kommission das Subsidiaritätsprinzip wahrt und keine Kontrollbefugnisse für Betriebsbeschränkungen erhält. Deswegen unterstützen die SPD-Abgeordneten den Bericht des Transportausschusses.
Das Plenum wird dem Bericht voraussichtlich mit großer Mehrheit zustimmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen