Das Europäische Parlament hat heute, Mittwoch, 24.11.2010 in der ersten Lesung über den Bericht zur Information der Patienten über verschreibungspflichtige Medikamente abgestimmt.
Das Ergebnis ist ein großer Fortschritt für die Patientinnen und Patienten in der EU. Patienten müssen das Recht und die Möglichkeit haben, verlässliche Informationen über Krankheiten und Therapien sowie über Inhaltsstoffe, Anwendung und Wirkung ihrer Arzneimittel zu bekommen. Auch zusätzliche Angaben zu Behandlungsmöglichkeiten über den Inhalt des Beipackzettels hinaus müssen verfügbar sein.
An dem Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird aber nicht gerüttelt! Deswegen haben sich die Abgeordneten gegen Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Zeitschriften und Magazinen ausgesprochen.
Zukünftig können Patienten und Angehörige geprüfte und autorisierte Informationen über Arzneimittel auf den Internetseiten und Web-Portalen der nationalen Behörden finden. Aber auch alle Patientinnen und Patienten, die keinen Computer und keinen Internetzugang haben, sollen Informationen über ihre Medikamente und Behandlungen erhalten können. Druckversionen der autorisierten Informationen sollen daher auch in Gesundheitszentren, beim Arzt oder in der Apotheke zu bekommen sein.
Der Bericht ist ein Meilenstein bei der Verbesserung der Patientenrechte. Denn die schnelle Genesung der gleichberechtigten und mündigen Patienten ist das oberste Ziel.
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