Das Europäische Parlament fordert eine Reform der bisherigen Folgenabschätzungen bei EU-Gesetzesvorhaben. Die Europaabgeordneten des Binnenmarktausschusses haben am Dienstag in Brüssel einstimmig die Stellungnahme 'Gewährleistung unabhängiger Folgenabschätzungen' verabschiedet.
Welche konkreten Konsequenzen haben Gesetze für Bürgerinnen und Bürger vor Ort? Darüber muss öffentlich diskutiert werden. Folgenabschätzungen, die von der EU-Kommission im Vorfeld von Gesetzesvorhaben durchgeführt werden, bilden die Grundlage einer solchen Debatte. Daher ist es wichtig, dass diese Studien ein ausgewogenes, objektives und umfassendes Bild wiedergeben.
Es kommt darauf an, alle Betroffenen – in erster Linie auch Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen – einzubeziehen. Neben finanziellen Auswirkungen müssen insbesondere soziale Folgen stärker in den Mittelpunkt rücken. Ein Versuch der Liberalen, das zu verhindern, ist klar gescheitert.
Darüber hinaus betrachten die Europaabgeordneten Folgenabschätzungen als "lebendiges Dokument". Deshalb soll es auch während eines laufenden Gesetzgebungsprozesses noch möglich sein, die Auswirkung einzelner Entscheidungen zu prüfen.
Wenn die Europäische Kommission ihr Vorhaben, eine "bessere Rechtsetzung" zu erreichen, wirklich ernst nimmt, kommt sie an einer Überarbeitung der Folgenabschätzungen nicht vorbei.
Als nächsten Schritt wird der federführende Rechtsausschuss voraussichtlich Anfang 2011 einen Berichtsentwurf vorlegen, mit dem das EU-Parlament der Kommission seine Reformforderungen mitteilt.
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