Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit den Bericht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter verabschiedet und damit die Grundregeln für einen fairen Wettbewerb audiovisueller Medien in Europa klargestellt.
Ich bin erfreut über die breite Zustimmung, die der Bericht heute im Parlament erhalten hat. Damit stärken wir dem dualen System und insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa eindeutig den Rücken. Damit hat das Europäische Parlament nochmals eindeutig bekräftigt, dass den Angeboten eines starken und staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Zugang zu allen Plattformen und Ausspielwegen der modernen Kommunikationswelt gewährleistet sein muss. Nur so ist sichergestellt, dass die qualitätsvollen Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkhäuser auch diejenigen erreicht, die dafür Gebühren zahlen müssen.
Eine sichere Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in den EU-Mitgliedstaaten ist wesentliche Grundlage, um Informationsvielfalt und Medienpluralismus dauerhaft zu gewährleisten. Ohne eine freie und vielfältige Medienlandschaft ist ein demokratisches Europa nicht denkbar. Diese Vielfalt der Medien ergibt sich nicht von selbst. Durch die Digitalisierung sind bisherige Hörfunk- und Fernsehanbieter in Europa zunehmend einem Wettbewerb mit global agierenden Kommunikationsunternehmen ausgesetzt, der für sie auch existenzbedrohend sein kann.
Zudem wird im Bericht die Kompetenzverteilung innerhalb der Rundfunkpolitik eindeutig dargestellt. Vielfalt heißt auch, dass die EU auf zentrale Vorgaben bei der Ausgestaltung des Rundfunks verzichtet. Es bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten, die staatsferne Organisation und die Aufgabenstellung für ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk festzulegen und diesen auch finanziell so auszustatten, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Das ist leider noch immer nicht in allen Mitgliedstaaten selbstverständlich. Denn unmittelbare staatliche und politische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind in einigen Mitgliedsstaaten noch immer an der Tagesordnung. Ein unabhängiger Rundfunk, der finanziell auch so ausgestattet ist, dass er seine Aufgaben erfüllen kann, ist grundlegender Bestandteil einer jeden Demokratie. Die EU soll nur dort regelnd eingreifen, wo evident Rechtsverstöße hiergegen festzustellen sind.
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