Mittwoch, 24. November 2010

Kampf gegen Produktpiraterie nicht auf Kosten der Grundrechte

Am Mittwoch wurde in Straßburg die Resolution zum ACTA-Abkommen von den Europaabgeordneten verabschiedet. Ich finde, dass der Kampf gegen Produktpiraterie nicht auf Kosten der Grundrechte geführt werden darf. Die internationalen Verhandlungen zu dem Abkommen, das Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen bekämpfen soll, wurden im Oktober 2010 nach elf Verhandlungsrunden abgeschlossen. Vor seinem Inkrafttreten muss das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmen.

Natürlich besteht die Notwendigkeit, geistiges Eigentum zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU und europäische Arbeitsplätze dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass unsere Ideen, Marken und Produkte kopiert oder gefälscht werden. Der Kampf gegen Produktpiraterie darf jedoch nicht dazu führen, dass fundamentale Grundrechte verletzt und der Datenschutz aufgeweicht werden. Bereits während der Verhandlungen hatte das Europäische Parlament mehrfach seine Bedenken gegen die Intransparenz der Verhandlungen und gegen die möglichen Auswirkungen des Abkommens auf den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und den weltweiten Zugang zu Generika geäußert.

Wir haben während der Verhandlungen starken Druck auf die Europäische Kommission ausgeübt, so dass wichtige sozialdemokratische Forderungen im nun vorliegenden Text aufgenommen wurden. So werden Internetprovider im endgültigen Text nicht mehr wie in früheren Textentwürfen dazu verpflichtet, das Internetangebot einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren. Außerdem wurden Patente vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen. Dadurch verhindern wir, dass Generika pauschal mit Fälschungen gleichgestellt werden und sichern den preiswerten und lebenswichtigen Zugang zu Medikamenten, vor allem in Entwicklungsländern.

Im Sinne der verabschiedeten Resolution fordere ich jedoch weitergehende Garantien von der Europäischen Kommission. Das Abkommen darf bestehendes EU-Recht nicht verletzen. Grundrechte und der Datenschutz müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Zudem muss das geplante ACTA-Komitee, das mit der Durchführung des Abkommens beauftragt werden soll, transparent arbeiten und darf nicht ohne parlamentarische Kontrolle das Abkommen abändern dürfen.

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