Montag, 22. November 2010

Steinkohle-Beihilfen

KOM-Vorschlag vom 20.07.2010: Nach einer kontroversen Debatte im Kollegium der EU-Kommission legte der zuständige EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia im Sommer einen Verordnungsvorschlag vor, wonach Stilllegungsbeihilfen für die Steinkohlebergwerke nur noch bis Oktober 2014 möglich sein sollen. Für Deutschland wäre das vier Jahre früher als im Kohlekompromiss zwischen Bundesregierung, den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Saarland und der Ruhrkohle AG vereinbart.


EP-Position:

 Der federführende Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit klarer Mehrheit (32:8) für eine Verlängerung der Steinkohlebeihilfen bis Ende 2018ausgesprochen. Mit ihrer Abstimmung am 9. November folgten die Fachpolitiker damit dem Vorschlag des sozialdemokratischen Berichterstatters Bernhard Rapkay und votierten für eine deutlich längere Auslauffrist als im Vorschlag der EU-Kommission. Für ein späteres Auslaufdatum spreche u.a., dass staatliche Beihilfen im Steinkohlesektor mittlerweile so gering seien, dass sie sich nicht wettbewerbsverzerrend auswirkten. Auch weist der Ausschuss in seiner Stellungnahme darauf hin, dass bei einem vorzeitigem Auseinige Mitgliedstaaten gezwungen wären, ihre Steinkohlebergwerke unverzüglich zu schließen und erhebliche soziale und regionale Folgen bewältigen müssten. Die damit hervorgerufenen finanziellen Verwerfungen in den betroffenen Regionen würden im Endeffekt zu erheblich höheren Kosten führen als langsam auslaufende Subventionen der Mitgliedstaaten. Letztlich würde die heimische durch Importkohle ersetzt werden, was zu enormen Transportkosten und einer negativen Klimabilanz führen würde, ohne dass sich die CO2-Emissionen bei der Kohleverstromung selbst ändern.


Position im Ministerrat:

 Bei der Tagung des AStV am 12. November sprach sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten für Ende 2018 als Auslauftermin aus. Obwohl das Parlament nur im Konsultationsverfahren an der Beihilfenverordnung beteiligt ist und nicht mitentscheidungsbefugt, sei das eindeutige Votum der Parlamentarier im Wirtschaftsausschusses durchaus als wichtiges Signal im Rat aufgenommen worden. Die belgische Ratspräsidentschaft wird nun im Sinne von 2018 einen Kompromissvorschlag unterbreiten.


SPD-Position:

 Für die SPD-Abgeordneten ist das von der EU-Kommission vorgegebene Ausstiegsdatum 2014 nicht akzeptabel, da es willkürlich und zudem unbegründet gewählt ist. Nicht einmal die kommissionseigene Folgenabschätzung liefert dafür Belege. Eine derart kurze Auslauffrist wäre fatal für die betroffenen Regionen, da es zu Massenentlastungen in mehreren Mitgliedsländer kommen würde. Um eine sozialverträgliche Regelung zu finden, ist daher ein Auslaufen der Beihilfen erst zum 31. Dezember 2018 angemessen.

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