Dienstag, 5. November 2013

Vereinfachter Zugang und mehr Kostentransparenz bei Bankverbindungen


Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich heute in einer Stellungnahme mehrheitlich für das Recht auf ein Bankkonto mit Basisfunktion ausgesprochen. Ein Bankkonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben. In einigen EU-Ländern ist es unter anderem Studierenden, Saisonarbeitern, freien Dienstleistern oder Wohnsitzlosen bisher nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen. Der Zugang soll deswegen erleichtert werden. Das Recht auf ein Basiskonto soll in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern den alltäglichen Zahlungsverkehr ermöglichen.


Die geplante Richtlinie sieht außerdem EU-weite Anforderungen an die Transparenz von Kontogebühren vor, um Verbrauchern den Vergleich und die Wahl von Finanzdienstleistern zu erleichtern. Auch der Wechsel von Finanzdienstleistern soll vereinfacht werden.


Weitere Informationen auf www.spd-europa.de oder bei meiner Kollegin Evelyne Gebhardt.


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