Donnerstag, 5. September 2013

Beratung für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesichert


Beschäftigungsausschuss verabschiedet neues soziales Programm


Am Donnerstag wurde im Beschäftigungsausschuss das erste soziale Programm innerhalb des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens abgestimmt.


Das Programm für sozialen Wandel und Innovation trägt nun den Namen “Programm für Beschäftigung und soziale Innovation” und soll im Oktober im Plenum in erster Lesung verabschiedet werden. Es legt die drei schon bestehenden Programme Progress, Eures und Mikrofinanzierung zusammen.


Jutta STEINRUCK: “Unter schwierigen Voraussetzungen konnten wir mit dem Rat einen Kompromiss aushandeln. Besonders freue ich mich über die für die Beratung mobiler ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber so wichtige Förderung der EURES-Grenzpartnerschaften. Wir haben der Kommission klar gezeigt, dass dies nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Grenzregionen eine Priorität ist.”


Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen die EURES-Grenzpartnerschaften über den ESF zu finanzieren. Das hätte zur Folge, dass alle beteiligten Mitgliedstaaten jeweils einzeln Fördermittel beantragen müssen. Fällt ein Mitgliedstaat aus, würde die Finanzierung nicht zu Stande kommen.


Im nun verabschiedeten Kompromiss steht den Grenzpartnerschaften innerhalb des EURES-Programms ein eigener Finanzierungsanteil zur Verfügung.


“Die Zahl der ArbeitnehmerInnen, die in Grenzregionen am europäischen Arbeitsmarkt tätig sind, steigt stetig. Die unterschiedlichen Bestimmungen und Vorschriften in den Bereichen Beschäftigung, soziale Sicherheit und Besteuerung, erfordern eine individuelle Beratung für Grenzgänger. Derzeit gibt es 20 grenzüberschreitende Partnerschaften in ganz Europa. Ich freue mich, dass ihre wertvolle Arbeit für die nächsten sieben Jahre gesichert ist”, so Jutta STEINRUCK.


Hintergrund:


Die EURES Grenzpartnerschaft setzen sich aus Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgebern aus zwei bis vier Ländern zusammen, die eine gemeinsame Grenze haben. Sie leisten einen Beitrag zur Integration der Arbeitsmärkte über die Grenzen hinweg. Sie beraten in mehreren Sprachen vor allem so genannte Grenzgänger/innen (derzeit 800.000 EU-weit), also Arbeitnehmer/innen, die in einem Land leben und in dem anderen arbeiten, über ihre Arbeitsrechte und sozialen Ansprüche und helfen auch bei der grenzüberschreitenden Vermittlung von Arbeitsplätzen. Deutschland ist an acht Grenzpartnerschaften beteiligt.



Hier ein paar Eindrücke aus der Abstimmung und ein Interview mit mir:



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