Mittwoch, 5. Februar 2014

Endlich Schluss mit Sozialdumping bei Saisonarbeit


Europäisches Parlament stimmt für gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Saisonarbeitnehmern aus Drittstaaten


Künftig haben Saisonarbeitnehmer in allen EU-Ländern die gleichen Rechte. Am Mittwoch hat das Europäische Parlament für eine entsprechende neue EU-Richtlinie gestimmt, die nicht nur ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittstaaten in die EU schafft, sondern auch Mindeststandards zu ihrem Schutz festlegt.


Ich bin froh darüber, Saisonarbeitnehmer endlich besser geschützt zu sehen. Dies ist ein sozialdemokratischer Verhandlungserfolg. Beschäftigte im Saisongewerbe, ob in der Landwirtschaft oder im Tourismus, brauchen besonderen Schutz vor Ausbeutung.


Vor allem begrüße ich, dass das Prinzip der Gleichbehandlung Eingang in die neue EU-Richtlinie fand. Die Kernforderung der Sozialdemokraten haben wir erreicht: Saisonbeschäftigte aus Drittstaaten werden nicht nur in Fragen der Löhne und Arbeitsbedingungen den europäischen Arbeitnehmern gleichgestellt sein, sondern auch in Bezug auf die soziale Sicherheit. Denn der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist für uns nicht nur heiße Luft.


Auch soll dem Missbrauch bei der Unterbringung von Saisonarbeitnehmern künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Für die Unterkunftsbedingung von Saisonbeschäftigten haben wir entsprechende Standards festgelegt und die Kontrollen verschärft. So müssen bereits im Arbeitsvertrag die entsprechenden Bestimmungen festgehalten werden. Zudem müssen, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt, die Mieten verhältnismäßig sein und dürfen nicht automatisch vom Gehalt des Beschäftigten einbehalten werden. Bei Missachtung gibt es Strafen, die effektiv, verhältnismäßig aber abschreckend sind. 


 


 


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