Mittwoch, 26. Februar 2014

Versicherungen - wissen was drin ist


Europaparlament stimmt für mehr Verbraucherschutz


Verbraucher sollen Versicherungsangebote künftig leichter vergleichen können. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einen besseren Verbraucherschutz beim Handel mit entsprechenden Produkten auf den Weg gebracht, nachdem sich die EU-Gesetzgeber vor kurzem bereits auf strengere Vorschriften bei der Finanzberatung geeinigt haben. Die Schäden durch Falschberatungen bei Finanz- und Versicherungsanlageprodukte belaufen sich allein in Deutschland Schätzungen zufolge auf 50 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr. Für mich ist eins klar, die Kundinnen und Kunden müssen Anspruch auf eine kompetente Beratung haben.


Deshalb fordern wir Sozialdemokraten strengere Wohlverhaltensregeln, höhere Anforderungen an die Weiterbildung von Vermittlern und deutlich mehr Transparenz bei der Vermittlung, denn die Katze im Sack darf es nicht mehr geben. Ich begrüße es, dass ein neues, europaweit einheitliches und verbindliches Standardinformationsblatt nicht nur dafür sorgen soll, die verschiedenen Produkte besser vergleichbar zu machen. Vor allem sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich über Risiken, Art und Umfang der Versicherungsleistung sowie die genauen Vertragsbedingungen in Kenntnis gesetzt werden.


Ich möchte unterstreichen, dass Versicherungsvermittler im bestmöglichen Interesse des Kunden handeln müssen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften droht die öffentliche Bekanntgabe, die Rücknahme der Eintragung, ein zeitweiliges Berufsverbot für Führungskräfte in Versicherungsunternehmen und Geldstrafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes der juristischen Person bzw. Verwaltungsstrafen von bis zu 5 Millionen Euro bei natürlichen Personen.


Zudem sollen die Vermittler dem Kunden zukünftig vor Vertragsabschluss klar offenlegen, auf welche Art und Weise und von wem sie für ihre Vermittlungstätigkeit bezahlt werden. Die sozialdemokratische Forderung, dass unabhängige Berater bei Versicherungsanlageprodukten keine Provisionszahlungen mehr annehmen dürfen, fand heute leider aber noch keine Mehrheit. Der Vermittler darf bei der Beratung nicht mehr unerkannt als Sprachrohr der Versicherungsindustrie fungieren, sondern muss bei Interessenskonflikten klar Farbe bekennen. Wo unabhängig drauf steht, muss ein unabhängiger Berater dahinter stehen. Hier muss jedoch in den nunmehr beginnenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Gesetzestext noch nachgebessert werden.


 


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