Mittwoch, 5. Februar 2014

Europäisches Parlament stärkt Fluggastrechte


Passagiere sollen bei Ausfällen und langen Verspätungen unkomplizierter von den verantwortlichen Airlines entschädigt werden. Das Parlament hat am Mittwoch mit 580 gegen 41 Stimmen bei 48 Enthaltungen die Rechte von Fluggästen in der EU gestärkt und deren Durchsetzung deutlich verbessert. Gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission haben die Abgeordneten etwa kürzere Fristen für Entschädigungsansprüche beschlossen und klar definiert, in welchen Fällen die Fluggäste Anspruch auf Entschädigungen haben. Die Beweislast soll zukünftig stärker als bisher auf Seiten der Luftfahrtgesellschaften liegen.


Zentrale Erfolge der Abgeordneten sind die von jedem Mitgliedstaat zu benennenden Durchsetzungsstellen, die den Passagieren außergerichtlich in Beschwerdefällen helfen sollen, sowie feste Beantwortungsfristen für die Airlines. Ich begrüße es, dass die Luftfahrtgesellschaften Beschwerden nun umgehend zu beantworten haben, zwei Monate Stillschweigen gelten bereits als Eingeständnis.


Als besondere Errungenschaft ist die Liste der Umstände, die als ‘höhere Gewalt’ definiert werden, einzustufen. Endlich gibt es eine verbindliche Auflistung, was als höhere Gewalt gilt. Bei Berufung auf höhere Gewalt sind die Luftfahrtgesellschaften nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Zu diesen Umständen gehören laut Abstimmungsergebnis zum Beispiel Wetterbedingungen, die einen sicheren Flug unmöglich machen, politische Unruhen, Krieg oder eine unvorhergesehene Schließung des Luftraums.


Als Verbesserung für Verbraucher steht das Verbot der unverhältnismäßigen Einschränkung von Handgepäckmengen im Vordergrund. Dier Abzocke bei der Mitnahme von Duty-Free-Taschen wurde ein Ende bereitet. Die Passagiere dürfen zukünftig persönliche Gegenstände, sowie eine Tüte mit Einkäufen, die auf dem Flughafen getätigt wurden mit ins Flugzeug nehmen. 


Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf klar definierte Passagierrechte. Als Sozialdemokratin ist es mir besonders wichtig, dass die Einforderung von Schadenersatzansprüchen genauso einfach wird, wie der Kauf eines Flugtickets. Außerdem ist es ein Erfolg, dass Passagiere künftig auch ein Anrecht auf ihren Rückflug haben, wenn sie den Hinflug nicht angetreten haben. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber einschreitet und dubiose AGB-Klauseln der Airlines verhindert.


Die Schwellenwerte, ab denen den Passagieren Entschädigungen zustehen, sind bei Flügen bis 3500 km drei Stunden Verspätung (300 Euro), bei Flügen von 3500 km bis 6000 km fünf Stunden Verspätung (400 Euro) und bei Flügen länger als 6000 km sieben Stunden Verspätung (600 Euro). Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat über den Bericht werden voraussichtlich Ende 2014 beginnen.


 


 


 


 


 


 


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