Dienstag, 25. Februar 2014

Kluge Köpfe kurbeln Innovation und Wirtschaft an


Europäisches Parlament will Forschung, Studium und freiwilliges Engagement in der EU für Drittstaatsangehörige attraktiver machen


Forscher und Studierende aus Drittstaaten sollen nach Forderung des Europäischen Parlamentes künftig bessere Zugangs- und Aufenthaltsbedingungen in der Europäische Union vorfinden. Einem entsprechenden Richtlinienentwurf haben die Europaabgeordneten am Dienstag in Straßburg zugestimmt und sich damit in Position für die Verhandlungen mit den nationalen Regierungen gebracht, die voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode stattfinden.


Studierende und Forscher sind ein wichtiger Motor für neue Ideen und eine dynamische Wirtschaft. Ich begrüße es, wenn wir Europa endlich attraktiver machen, damit Hochqualifizierte ihr Wissen und ihre Erfahrungen auch hier entfalten können und nicht bevorzugt die USA oder Australien als Zielland wählen.


Die Richtlinie soll die zwei bereits existierenden Richtlinien für Forscher und Studierende ersetzen und verbessern. So schreibt sie etwa erstmals EU-weit gemeinsame Fristen für die Antragsverfahren fest. Die Richtlinie ist ein Erfolg für die Transparenz in diesen Verfahren. In Zukunft müssen Bewerber von Anfang an wissen, dass die Behörde 30 Tage Zeit hat, um den Antrag zu prüfen.


Zudem will das Europäische Parlament mit den neuen Regelungen die Mobilität zwischen  den Mitgliedstaaten für Forscher und deren Familien, Studierende  sowie bezahlte Trainees erleichtern. Wir vermeiden mit den neuen Mobilitätslösungen administrative Sackgassen, wie etwa bei dem Fall des Erasmus-Mundus-Studenten, der zwar das Stipendium bekommen hat, aber keine Bewilligung für die Einreise in den betroffenen Mitgliedstaat.


Vor allem aber ist es wichtig, langfristig zu denken. Studierende und Forscher müssen nach ihrem Studienabschluss oder Forschungsprojekt die Möglichkeit haben, in Europa zu bleiben. Wer sich bemüht, soll deshalb bis zu 18 Monate Zeit haben, um in der Europäischen Union eine Arbeit zu finden oder ein Unternehmen zu gründen. Das schafft nachhaltige Anreize für Zuwanderer, ihr Wissen auch auf lange Sicht in Europa einzubringen. Neben Forschern, Studierenden und Schülern soll der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie auch auf bezahlte Trainees und Au-Pairs ausgeweitet werden.


Hintergrund:


Die Richtlinie für Studierende, Forscher, Schüler, Praktikanten, Freiwillige und Au-Pairs ist Teil des europäischen Aktionsplans zur legalen Zuwanderung von 2005, zu dem auch die vor kurzem erst angenommene Saisonarbeiterrichtlinie sowie die Richtlinie zur konzerninternen Entsendung zählen, über die das Parlament noch mit dem Rat verhandelt. Die Mitgliedstaaten haben sich bis jetzt noch auf keine gemeinsame Position einigen können.


 


 


 


 


 


 


 


 


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