Donnerstag, 21. Januar 2010

SWIFT-Abkommen: Der Rat muss gestärkte Rechte des Europäischen Parlaments achten

Die SPD-Europaabgeordnete Birgit SIPPEL befürchtet, dass die europäische Strategie für nachhaltige innere Sicherheit, auf deren Grundzüge sich die europäischen Innen- und Justizminister bei ihrem informellen Treffen in Toledo verständigen wollen, ihrem Namen nicht gerecht wird. „Die EU muss eine effiziente europäische Strategie entwickeln, die es auch verdient, als nachhaltig bezeichnet zu werden. Die vielen Einzelmaßnahmen schränken Bürgerrechte und Datenschutz immer mehr ein, ohne einen Mehrwert für Sicherheit zu bewirken. Wichtig ist es alle Maßnahmen als Gesamtbild zu betrachten, um zu bewerten welche sinnvoll sind und welche nicht", warnt die innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten. Die Teilnahme der Vorsitzenden des US-Departments für Homeland Security, Janet Napolitano, beim Treffen in Toledo, dürfe nicht dazu dienen, die EU bei der Einführung umstrittener Maßnahmen, wie beispielsweise SWIFT oder dem Einsatz von Körper-Scannern, unter Druck zu setzen, so Birgit SIPPEL weiter. Deshalb fordert die Sozialdemokratin, bevor womöglich neue Instrumente festgezurrt würden, eine zeitnahe Evaluierung aller bereits vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen. „Erst nach Vorlage sämtlicher Informationen und einer anschließenden Auswertung können wir darüber entscheiden, welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen wir benötigen oder ob nicht sogar manche überflüssig sind und zurückgenommen werden sollten.“ Vor allem im Zusammenhang mit SWIFT gibt Birgit SIPPEL zu bedenken, dass nach wie vor keine ausreichenden Belege für dessen Wirksamkeit vorlägen und auch das Bundeskriminalamt zuletzt Zweifel am Abkommen geäußert hatte. "Das Europäische Parlament hätte schon längst den Abkommenstext erhalten sollen, um rechtzeitig bevor das SWIFT Abkommen am 1.Februar provisorisch in Kraft tritt, seine Zustimmung zu geben oder eben diese zu verweigern. Die andauernde Hinhaltetaktik scheint ein Versuch zu sein, das Europäische Parlament zu umgehen.“ Erst nach erneuter Aufforderung seitens der Europaabgeordneten hatte die spanische Ratspräsidentschaft am Mittwoch in Straßburg angekündigt, ihrer ausstehenden Verpflichtung nachzukommen und das SWIFT-Abkommen am kommenden Montag (25.Januar 2010) dem Europäischen Parlament vorzulegen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen das Abkommen zwischen der EU und den USA zum Austausch von Finanztransaktionsdaten ab 1. Februar 2010 vorläufig anwenden dürfen.

Hintergrund:
Damit das SWIFT-Abkommen endgültig in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament noch seine Zustimmung geben. Dies war bisher nicht möglich, da dem Parlament das Abkommen zur Zustimmung noch nicht offiziell vom Rat zur Verfügung gestellt wurde. Grund hierfür, laut spanischer Ratspräsidentschaft, sei das Fehlen des übersetzten Abkommentextes in allen 23 Amtssprachen der Europäischen Union.

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