Dienstag, 17. Januar 2012

Anfrage an die Kommission zur Situation Behinderter Menschen in der EU




Situation Behinderter Menschen in der EU


 


Die Situation von Menschen mit Behinderungen ist oft nicht einfach. Deshlab ist es wichtig, dass es die UN-Konvention gibt. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dort wird festgehalten, was die Menschenrechte für Behinderte eigentlich sind. Außerdem fordert die UN-Konvention die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen.


Mir ist es wichtig festzuhalten, dass um diese Ziele zu erreichen, vor allem Chancengleichheit und soziale Integration notwendig sind. Es muss darauf geschaut werden, inwieweit in den einzelnen Ländern Behindertenrechte und Eingliederungen in den Arbeitsmarkt umgesetzt werden.


Deshalb habe ich eine offizielle Anfrage an die Europäische Kommission gestellt. Denn ich wollte es genau wissen. Mich hat interessiert, wie es mit der Beschäftigung in anderen europäischen Ländern aussieht.


Dies soll auch über die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen (2010-2020) geschehen, welche vorsieht, die Rechte und Teilnahme behinderter Menschen an Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern. Dabei werden acht Aktionsbereiche in den Fokus genommen – Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit, Maßnahmen im Außenbereich – sowie die Umsetzung aller Forderungen durch die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten.


Die Umsetzung gestaltet sich allerdings problematisch, denn für die Zuerkennung des Behindertenstatus und die damit einhergehenden Leistungen sind allein die nationalen, regionalen oder kommunalen Behörden in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zuständig. Deshalb können auch die Verfahren und Vorgehensweisen in den jeweiligen Ländern sehr vielgestaltig sein. Beispielsweise erkennen Behörden in einigen Mitgliedsstaaten einen Behindertenstatus als solchen überhaupt nicht an, stellen ihnen aber auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen bereit.


Eine Festlegung und die Durchsetzung spezifischer Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen ist allein Zuständigkeit der Mitgliedsländer. Auf europäischer Ebene unterstützt die Europäische Kommission über das Programm “Progress” einige NRO- Dachorganisationen, die sich für die Belange von Behinderten einsetzen.


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