Wer sich auf eine Stelle bewirbt, kann in Europa auf besseren Schutz vor Diskriminierung hoffen. Am 12.01.2012 legte ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg dar, dass abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber künftig Auskunft über die Auswahlkriterien erhalten könnten. Voraussetzung dafür sei aber, dass sie ausreichend Indizien für eine Benachteiligung hätten. Im konkreten Fall ging es um eine Softwareentwicklerin, deren Bewerbung trotz ausreichender Qualifikation stets abgewiesen wurde. Die Bewerberin glaubte, wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Alters abgelehnt worden zu sein. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet (Rechtssache C-415/10).
Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
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