Montag, 16. Januar 2012

Europäische Gerichtshofs (EuGH): Bewerber erhalten mehr Auskunftsrechte


Wer sich auf eine Stelle bewirbt, kann in Europa auf besseren Schutz vor Diskriminierung hoffen. Am 12.01.2012 legte ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg dar, dass abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber künftig Auskunft über die Auswahlkriterien erhalten könnten. Voraussetzung dafür sei aber, dass sie ausreichend Indizien für eine Benachteiligung hätten. Im konkreten Fall ging es um eine Softwareentwicklerin, deren Bewerbung trotz ausreichender Qualifikation stets abgewiesen wurde. Die Bewerberin glaubte, wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Alters abgelehnt worden zu sein. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet (Rechtssache C-415/10).


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen