Die EU-Kommission ist am 11.01.2012 zu dem Schluss gelangt, dass Ungarn bei der rechtzeitigen und nachhaltigen Korrektur seines übermäßigen Defizits keine ausreichenden Fortschritte erzielt habe. Sie schlage deshalb vor, die nächste Stufe des Defizitverfahrens einzuleiten und empfiehlt dem Rat festzustellen, dass keine wirksamen Maßnahmen zur nachhaltigen Absenkung des Defizits auf unter 3 Prozent des BIP ergriffen wurden. Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses würde die Kommission dem Rat dann als nächsten Schritt eine neue Empfehlung an Ungarn zur Korrektur des übermäßigen Defizits vorschlagen. Belgien, Zypern, Malta und Polen – die ihre 2011 bzw. 2012 ablaufenden Fristen für die Defizitkorrektur ebenfalls zu verfehlen drohten – haben demgegenüber wirksame Maßnahmen ergriffen. Die EU-Kommission halte weitere Schritte im Defizitverfahren gegen diese vier Länder daher für unnötig, wird deren Haushaltsentwicklung aber weiterhin eingehend überwachen. Hiermit hat die EU-Kommission erstmals die neuen Regeln des verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) angewandt, die Teil des am 13.12.2011 in Kraft getretenen „Sixpacks“ zur wirtschaftspolitischen Steuerung sind.
Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/12&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
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