Freitag, 13. Januar 2012

Nächste Woche im Europaparlament: Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie, Einigung in 2. Lesung)


Debatte Mittwoch, 18.01.2012 ca. 16.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag, 19.01.2012 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Elektroschrott ist eine bedeutende Rohstoffquelle. Konsequentes Recycling führt zu einer effizienteren Verwendung von Rohstoffen und geringeren ökologischen und ökonomischen Kosten, die beim Abbau und Einkauf in Drittländern entstehen. Die Neufassung der Richtlinie zu Elektroaltgeräten (WEEE, in Kraft seit 2003) soll daher einerseits über die Anhebung europaweiter Sammel- und Recyclingquoten die optimale Nutzung dieser Rohstoffe gewährleisten. Andererseits soll sie die Standards für die Behandlung von Gefahrenstoffen in Elektroschrott und die Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Exportes verschärfen.

EP-Position:

Nach vier Trilog-Verhandlungen haben Parlament, Kommission und Mitglied­staaten Ende Dezember 2011 einen Kompromiss erzielt. Mit einem deutlichen Abstimmungs­ergebnis im Plenum und Umweltausschuss als Mandat für die Verhandlungen konnten sich die Europaabgeordneten in einigen wichtigen Punkten durchsetzen. So enthält der Kompromiss ehrgeizige Sammelquoten: Ab 2019 müssen 65% der in den vorausgehenden drei Jahren in einem Mitgliedstaat verkauften Elektrogeräte getrennt gesammelt werden. Dies entspricht ungefähr 85% des aufkommenden Elektroschrotts. Aktuell wird eine Sammelquote von nur 4 kg pro Kopf vorgeschrieben. Auch ein weiter gefasster Anwendungsbereich war eine Hauptforderung des Parlaments: Ab 2018 werden nicht mehr nur einzelne Kategorien sondern alle Elektrogeräte von der Richtlinie erfasst, darunter auch Photovoltaik-Module. Zudem setzte das Parlament die verbraucherfreundliche Regelung durch, wonach sehr kleine Elektrogeräte (kleiner als 25 cm) auch ohne gleichzeitigen Neukauf beim großen Elektrohändler (ab 400qm Verkaufsfläche) zurückgegeben werden können. Ein weiterer Fortschritt wurde durch die Umkehrung der Beweislast beim Export von angeblich funktionierenden Elektroaltgeräten erzielt. In Zukunft müssen die Händler beweisen, dass die Geräte, die sie exportieren wollen, auch funktionieren. Bisher mussten die Behörden nachweisen, dass es sich bei den für den Export gedachten Waren, um Abfall handelt. Elektroschrott darf nämlich nicht in Staaten außerhalb der EU ausgeführt werden.

Nicht erreicht werden konnten verbindliche separate Wiederverwendungs-Quoten zusätzlich zu den Quoten für die Wiederverwertung.

SPD-Position:

Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist die Neufassung der Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ein Fortschritt – trotz weit ausgedehnter Übergangsfristen. Die Rückgabemöglichkeit von Kleinstgeräten ohne Kauf im Elektrogeschäft ist sehr verbraucherfreundlich und verspricht eine Erhöhung der Sammelmenge. Die wichtige Rolle der deutschen Kommunen bei der Elektroschrottsammlung durch kommunale Sammel­stellen bleibt bestehen. Über unterschiedliche Kosten je nach Recyclebarkeit eines Geräts hätte der Anreiz für die Produzenten zu recycel-technisch sinnvollem Design eines Produkts noch verstärkt werden können – nun wird die EU-Kommission lediglich eine Studie dazu verfassen.

Im Plenum wird mit einer breiten Mehrheit für das Trilog-Ergebnis gerechnet.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen