Die EU-Kommission veröffentlichte am 10.01.2012 das Ergebnis einer EU-weiten Überprüfung der Websites, die Verbraucherkredite anbieten. Diese wurden darauf überprüft, ob Verbraucher die ihnen gemäß dem EU-Verbraucherrecht zustehenden Informationen erhalten würden, bevor sie einen Verbraucherkreditvertrag unterschreiben. Die nationalen Aufsichtsbehörden überprüften insgesamt über 500 Websites in den 27 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island und setzten für 70 Prozent (393) eine weitergehende Überprüfung an.
Hauptsächlich aufgrund folgender Probleme: die Werbung enthielte nicht alle erforderlichen Angaben; in den Angeboten fehlten bestimmte Angaben, die ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung seien; die Kostendarstellung war irreführend. Die nationalen Aufsichtsbehörden würden sich nunmehr mit den Finanzeinrichtungen und Kreditvermittlern in Verbindung setzen und sie zur Klarstellung dieser vermuteten Unregelmäßigkeiten auffordern bzw. dazu, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurde insbesondere geprüft, wie die kürzlich in den Mitgliedstaaten umgesetzte Verbraucherkreditrichtlinie, die es den Verbrauchern erleichtern soll, Kreditangebote zu verstehen und zu vergleichen, von der Wirtschaft angewendet wird.
Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/6&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
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