Gestern Nachmittag in Offenbach ging es um den Fall Manroland und die Verwendung von Geldern aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (EGF). Zum Hintergrund: Im Zuge der Insolvenz der Manroland AG 2011 wurden an drei Standorten in Deutschland 2300 Beschäftigte entlassen. Es wurde eine Transfergesellschaft vereinbart. Mit dem Argument, dass die Insolvenz von Manroland eine Folge der Globalisierung – sprich der harten Konkurrenz aus Indien, China und anderen Schwellländern ist, wurden Mittel des Europäischen Globalisierungsfonds für die Betroffenen beantragt. Ziel war, diejenigen ehemaligen Manroland-Beschäftigten zu unterstützen, die während der Laufzeit der Transfergesellschaft nicht in Arbeit vermittelt werden konnten. Der Antrag wurde von der Kommission genehmigt und 5,3 Millionen Euro für alle drei Standorte bereitgestellt.
Wir sprachen mit Vertretern der Transfergesellschaft, der Bundesagentur für Arbeit und Betroffenen. Das Feedback war von allen Seiten sehr gut. Hier zeigt sich, wie wichtig eine individuelle Betreuung nach Verlust des Arbeitsplatzes ist. Die Mittel aus dem EGF wurden sinnvoll und zum Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt.
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