Donnerstag, 21. Februar 2013

Konzessionsrichtlinie – Nun muss Bundesregierung handeln


Gegen ‘Hauruck-Verfahren’ bei der Verabschiedung der Konzessionsrichtlinie


Ein Vorhaben von solcher Tragweite in einem Hauruck-Verfahren durchzupeitschen ist ein Unding. Die Konzessionsrichtlinie in nur einer Lesung zu verabschieden, kann und will ich nicht mittragen. Unsere Hauptforderung, den Wasserbereich umfassend aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu nehmen, sehe ich als nicht erfüllt. Für mich besteht daher weiterhin enormer Diskussionsbedarf, vor allem was die deutschen Strukturen der Wasserversorgung anbelangt. Am heutigen Donnerstag hatte sich der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mehrheitlich dafür ausgesprochen, direkt in Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission einzusteigen.


Nun liegt die Verantwortung zu aller vorderst bei der Bundesregierung, der ich in dieser Angelegenheit keinen Zentimeter über den Weg traue. Bereits Ende letzten Jahres hätte die Bundesregierung im Rat die Chance dazu gehabt, zugunsten bewährter Formen der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland entscheidenden Einfluss auf den Kommissionsentwurf zu nehmen. Sie hat das Vorhaben aber einfach durchgewunken.


Ich freue mich allerdings über die erfolgreich laufende Bürgerinitiative “right2water“, die sie selbst bereits Anfang des Jahres mit ihrer Unterschrift unterstützt hat. Wenn es die Bundesregierung in den anstehenden Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission nicht für nötig hält, sich für die Wasserversorgung in öffentlicher Hand stark zu machen, dann werden wir Bürger und Bürgerinnen es eben tun. Sofern die Bürgerinitiative bis November in weiteren vier Ländern das notwendige Quorum erfüllt, muss sich die Europäische Kommission mit dem Thema Wasserprivatisierung befassen. Zwar hat die Bürgerinitiative ‘right2water’ keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beratungen der Konzessionsrichtlinie. Allerdings können sich der Rat und die Kommission bei Erfolg der Initiative der Forderung nach einem besonderen Schutz der öffentlichen Wasserversorgung nicht weiter verschließen.


Unterstützen Sie die Initiative auf: http://www.right2water.eu/de/node/5




Hintergrund


Im Januar wurde die Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beraten und verabschiedet. In der Sitzung vom 21. Februar hat sich der Ausschuss nun in seiner Mehrheit dafür ausgesprochen, direkt in informelle Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission einzusteigen und die Richtlinie anschließend in erster Lesung im Plenum zu verabschieden.


 


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