Donnerstag, 31. Oktober 2013

Durchsetzung einer PKW-Maut fraglich


Eine wie von CSU-Chef Horst Seehofer geforderte PKW-Maut für Ausländer ist europarechtlich nicht zulässig. Das bestätigt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in einem Schreiben, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert. Allerdings erklärt der Kommissar darin auch eine Absenkung der Kfz-Steuer für Personenkraftwagen gebietsansässiger Fahrer für unproblematisch.


Für mich ist die Einschätzung des Verkehrskommissars überraschend. Herr Kallas bewegt sich auf dünnem Eis. Es gibt namhafte Juristen, wie etwa der Berliner Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler, die die rechtliche Lage komplett anders bewerten. Dennoch sollte sich die CSU nicht zu früh freuen, denn die von ihr geforderte Maut nur für Ausländer wird es nicht geben.


Für übereilte Freude besteht kein Grund, wenn man sich das Schreiben genauer durchliest. Denn selbst der EU-Kommissar rät von einer einheitlichen Maut-Abgabe ab und fordert stattdessen eine nutzungsabhängige Gebühr. Auf viele Autofahrer käme nämlich mit einer Maut, die keinen Unterschied bei der Nutzung der Infrastruktur macht, eine erhebliche Mehrbelastung zu. Zudem gibt es meiner Meinung nach noch eine ungerechte und ökologisch problematische Wirkung einer solchen undifferenzierten Abgabe. Denn eine allgemeine Maut wirft den Spritschlucker mit dem Drei-Liter-Auto in einen Topf. Des Weiteren befürchte ich, dass sie die vielen Pendler mit geringem Einkommen empfindlich treffen würde, wodurch sich die Maut meiner Einschätzung nach als zusätzliche Pendlersteuer entpuppen wird.


Denn eine im Gegenzug mögliche Absenkung der Kfz-Steuer käme vor allem den Fahrern großer hubraumstarker Schlitten entgegen. Viele Besitzer eines Klein- oder Mittelklassewagens, die heute wenig Kfz-Steuer zahlen, müssten aber mit einer höheren Belastung rechnen. Völlig ungeklärt ist auch, was mit Elektroautos geschieht, die komplett von der Kfz-Steuer befreit sind.


Auch was die erhofften Einnahmen betrifft bin ich eher skeptisch. Kompensiert man die Mautkosten für Inländer über die Kfz-Steuer, bleiben nur die fünf Prozent ausländische Pkw-Fahrer als Zahler übrig. Deren Mautgebühren reichen laut einer Studie des ADAC nicht einmal für die Deckung der Verwaltungskosten.


Daher finde ich, dass man sich nicht auf die Einschätzung des EU-Kommissars verlassen sollte. Die Kommission ist schließlich nur die Exekutive. Das letzte Wort hätte bei den zu erwartenden Klagen der Europäische Gerichtshof. Und die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Kallas oft von den europäischen Richtern korrigiert worden ist, wie etwa bei Fragen des ‘Unbunlings’ von Eisenbahnunternehmen, den Fahrgastrechten oder jüngst dem VW-Gesetz.


Weitere Informationen: Büro Steinruck 0032 228-31603


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