Donnerstag, 24. Oktober 2013

Europäischer Gerichtshof kippt die sogenannte Wohnsitz-Regel


BaföG den neuen Lebenswirklichkeiten junger Menschen anpassen


Die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte das Aus für die sogenannte ‚Wohnsitz-Regel’ im deutschen Bafög-Recht bedeuten. Bislang besagt die Regelung, dass deutsche Studierende mindestens drei Jahre im Inland gelebt haben müssen, bevor sie während ihres Auslandsstudiums einen Anspruch auf BaföG-Förderung erhalten. Diese Vorschrift verstößt nach Ansicht der obersten europäischen Richter gegen das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit.


“Die bisherige Regelung sorgte ja gerade für das Gegenteil von dem, was wir mit Bildungsförderung erreichen wollen, nämlich die Mobilität Studierender in ganz Europa zu erhöhen. Es ist seit langem nicht mehr erklärbar, warum Studenten eine Zeitdauer in Deutschland regelrecht absitzen müssen, um eine Ausbildungsförderung zu bekommen, wenn zumal alle anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind”, begrüßt Jutta STEINRUCK, SPD-Europaabgeordnete aus Ludwigshafen, die heutige vorläufige Entscheidung des EuGH.


Diese Regelung wurde vor dem Verwaltungsgericht Hannover durch einen deutschen Studenten angegriffen, der seinen ersten Wohnsitz in der Türkei hat. Als er in den Niederlanden anfing zu studieren, begründete er dort einen weiteren Wohnsitz. Eine Bafög-Förderung wurde ihm mit dem Verweis auf die Wohnsitz-Regel verwehrt. In einem Auskunftsersuchen an den EuGH wollte das Verwaltungsgericht Hannover wissen, ob diese Regelung mit der EU-Grundfreiheit auf Freizügigkeit vereinbar sei. Bereits im zurückliegenden Februar kam ein seitens vom EuGH in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Wohnsitz-Regel die Gefahr berge, Studenten oder Auszubildende vom BaföG auszuschließen, obwohl sie mit der deutschen Gesellschaft ausreichend verbunden seien.


“Es bleibt noch der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Dennoch wird jetzt schon durch die Vorabentscheidung deutlich, dass wir unsere Ausbildungsförderungssysteme dringend den neuen Lebenswirklichkeiten junger Menschen anpassen müssen. Wenn sich Ausbildung und Studium, wie politisch gewünscht, internationalisieren, müssen auch die Förderungsregeln dieser Entwicklung Rechnung tragen”, fordert Jutta STEINRUCK.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen