Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Streit um das VW-Gesetz abzuweisen. Die Kommission wollte die Sonderregelung abschaffen, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner bei Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Das Urteil des EuGH bestätigt jedoch, dass Deutschland die notwendigen Auflagen bereits vollständig erfüllt hat, indem es die Stimmrechtsbeschränkung in Kombination mit der Sperrminorität aufgehoben hat.
Die Entscheidung des EuGH ist gut. Der Konzern ist unter anderem so erfolgreich, weil das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheidenden Einfluss im Aufsichtsrat haben. Die Klage der Kommission entspringt einem Wettbewerbswahn. Gerade solche Gesellschaften, die auf längerfristige Unternehmensentwicklung setzen, garantieren Stabilität und Sicherheit für Arbeitnehmer auch in wirtschaftlich unruhigen Zeiten.
Hintergrund: Das bereits aufgrund von EU-Vorgaben novellierte VW-Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Gesetz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.
Weitere Informationen auf www.spd-europa.de.
Fachlich zuständig sind meine Kollegen Bernd Lange und Matthias Groote.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen