Abgeordnete im Sozialausschuss stimmen für Milliardenunterstützung ab Neujahr
Der Sozialausschuss des Europaparlaments hat sich am Dienstag in Brüssel für einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Menschen ausgesprochen. Die Entscheidung ermöglicht Hilfsorganisationen, Unterstützung zu bekommen bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Grundgütern für die Ärmsten in Europa. Die Regelung für die Vermögensreserve von 3,5 Milliarden gilt ab dem 1. Januar 2014.
Jutta STEINRUCK, Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten, ist stolz auf das Ergebnis, das ihre Fraktion in den Ratsverhandlungen durchsetzen konnte: “Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass dieser Fonds auch wirklich für die Ärmsten reserviert ist und dass es keine Limitierung des Budgets auf 2,5 Milliarden geben wird.”
Deutschland werde während der Laufzeit der Verordnung 70 Millionen Euro zur Armutsbekämpfung in Anspruch nehmen. Förderfähige Programme umfassen die Verteilung von Lebensmitteln und Güter des täglichen Gebrauchs, sowie Programme zur sozialen Eingliederung.
Laut Jutta STEINRUCK stärkt Europa mit dem Armutsfonds endlich sein soziales Profil. “Mit dem Programm reagiert Europa endlich nicht mehr allein auf Finanzkrisen, sondern auch auf die humanitäre Krise – die Krise von Menschen. Sie leiden unter Bedrängnissen, in die sich europäische Staatsregierungen manövriert haben.” Um die Zusammenarbeit auf dieser Ebene auszuweiten und zu koordinieren, stehe zur Diskussion, zukünftig im Rahmen des Europäischen Semesters auch einen zusätzlichen Indikator in Form einer Armutsgefährdungsquote aufzunehmen.
“Mit dem Hilfsfonds gehen wir nicht das Problem einzelner Mitgliedsstaaten an”, so Jutta STEINRUCK. “Armut gibt es überall in Europa, auch in Deutschland. 40 Millionen Menschen in Europa können sich nicht mit Essen versorgen und 4 Millionen sind obdachlos. Das werden wir nicht länger akzeptieren – erst recht nicht in einer der reichsten Regionen der Erde.”
Hintergrund: Das neue Programm für den Zeitraum 2014 bis 2020 soll das vorherige Lebensmittelhilfeprogramm ablösen. Im Rahmen der aktuellen Verordnung sind neben der grundlegenden materiellen Hilfe auch Programme zur sozialen Eingliederung förderfähig. Das Plenum des Europaparlaments nimmt den Fonds voraussichtlich Anfang 2014 an. Ab Januar wird es in den Mitgliedstaaten Übergangsprojekte geben, um die Umsetzung der operationellen Programme nicht zu verzögern.
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