Rat einig über Entsendereglungen für Arbeitnehmer in Europa
Die am Montagabend im Rat erzielte Einigung zur Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie stellt nationale Kontrollbefugnisse auf den Prüfstand. Aktuell können die Mitgliedstaaten die Kontrollen entsandter Arbeitnehmer ausgestalten. In Deutschland führt sie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) durch. Es ist zu befürchten, dass der Kompromiss im Rat die Kontrollpraxis in Deutschland einschränkt.
Nach den neuen Regelungen, sollen sich die Mitgliedstaaten an einen festgelegten Maßnahmenkatalog halten. Alle Maßnahmen, die darüber hinausgehen, müssen begründet werden, angemessen sein und unterliegen einer Notifizierungspflicht an die Kommission.
SPD-Arbeitsmarktexpertin Jutta STEINRUCK: “Das ist sehr problematisch und zeigt Parallelen zum Notifizierungsverfahren in der Dienstleistungsrichtlinie auf, in dem die Kommission vorab ihre Zustimmung erteilen muss, bevor die Maßnahme auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann. Das wäre ein Prüfvorbehalt durch die Kommission, der absolut inakzeptabel ist. Darüber hinaus ist unklar, wer am Ende entscheidet, ob die Maßnahme angemessen ist. Das lädt ja geradezu zu Klagen beim Europäischen Gerichtshof ein, unter dem Vorwand der Unvereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt. Wir Sozialdemokraten fordern keine Einschränkungen bei nationalen Kontrollmaßnahmen.”
”Technische Weiterentwicklungen und neue Vertragsgebilde erfordern eine ständige Anpassung der Kontrollpraxis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. So eine Anpassung muss stattfinden können, ohne Vorabgenehmigung der Kommission”, so die Europaparlamentarierin Jutta STEINRUCK.
Nun stehen die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europäischen Parlament an. “Ich hoffe das Europäische Parlament kann gegen den Rat jetzt uneingeschränkte Kontrollbefugnisse in den Mitgliedstaaten durchsetzen”, so Jutta STEINRUCK.
Hintergrund: Die Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen soll die 1996 beschlossene Entsenderichtlinie ergänzen und eine bessere Durchsetzung sowie mehr Rechtssicherheit für entsandte Beschäftigte gewährleisten.
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