Mittwoch, 11. Dezember 2013

Keine dauerhafte Leiharbeit


Europa-Abgeordnete fordert konkrete Gesetzesvorschriften


Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen die dauerhafte Beschäftigung eines Leiharbeiters abgelehnt. Der Präzedenzfall dreht sich um einen IT-Sachbearbeiter der von 2008 bis 2011 an einen Klinikbetreiber verliehen wurde. Seiner Klage nach einer Festanstellung und der Auszahlung der entstandenen Lohndifferenz wurde nicht stattgegeben. Grund dafür sei, dass die europäische Leiharbeitsrichtlinie – und das darauf basierende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – keine konkreten Sanktionen bei einem nicht nur vorübergehenden Einsatz von Leiharbeitern vorsehe.


“Wir müssen bei der Gesetzgeben klare Verhältnisse schaffen”, fordert Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europa-Abgeordneten. “Die Leiharbeitsrichtlinie definiert zwar Leiharbeit als “vorübergehende” Beschäftigung, überlässt jedoch Konsequenzen bei dauerhafter Entleihung den Mitgliedstaaten. Rechtsfolgen bleiben somit in Deutschland aus. Wie lange ein Arbeitgeber ausgeliehen werden darf, schwebt damit völlig in der Luft. Wir brauchen eine Überarbeitung der Richtlinie, die klar definiert was “vorübergehend” bedeutet, genauso wie Konsequenzen bei der Nichteinhaltung.”

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahre 2011 geht zurück auf die Verabschiedung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie im Jahre 2008. Jutta STEINRUCK sieht in beiden Gesetzestexten einen klaren Nachbesserungsbedarf. “Das Urteil des Arbeitsgerichtes ist ein eindeutiges Signal: es zeigt die Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung. Derzeit gibt bundesweit rund 780.000 Arbeitnehmer, die über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sind. 2010 entstanden ca. 200.000 Zeitarbeiterjobs – schätzungsweise die Hälfte davon haben Arbeitsplätze der Stammbelegschaft ersetzt. Es ist ein richtig kleiner Wirtschaftszweig entstanden, der es Unternehmen ermöglicht viel Geld zu sparen – auf Kosten einer Belegschaft von Arbeitnehmern zweiter Klasse. Dem müssen wir auf nationaler und europäischer Ebene ein Riegel vorschieben.”


“Positiv ist, dass sich die Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU für klare Fristen bei der Verleihung von Arbeitskräften eingesetzt haben”, so Jutta STEINRUCK: “Solche Konkretisierungen müssen auf nationaler, wie auch auf europäischer so schnell wie möglich vorgenommen werden.”


Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil finden Sie hier.


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