Der konstitutionelle Ausschuss im Europäischen Parlament sprach sich in der heutigen Abstimmung für eine Ergänzung des Lissabonner Vertrags aus, die es den 18 neuen Europaabgeordneten erlauben würde, noch in diesem Jahr ihre Mandate regulär aufzunehmen. Schon jetzt sind bis auf die zusätzlichen französischen Abgeordneten die neuen Parlamentarier zwar als sogenannte Beobachter Teil des Europäischen Parlaments, allerdings ohne Stimmrecht.
Mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon im Dezember 2009 steigt die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament von 736 laut Nizza-Vertrag - auf 751. Zwölf Länder gewinnen Sitze hinzu, während allein Deutschland nach der nächsten Europawahl 2014 mit drei Europaabgeordnete weniger im Europäischen Parlament vertreten sein wird. Da der Lissabonner Vertrag erst nach der Europawahl 2009 in Kraft trat und in den Mitgliedsländern unterschiedliche Wahlsysteme dem Urnengang zu Grunde lagen, führt dies dazu, dass bislang ungeklärt ist, wie die neuen Abgeordneten bestimmt werden sollen. Frankreichs Vorschlag, seine zwei neuen Abgeordneten aus der Assemblée Nationale zu entsenden, erteilt Matthias GROOTE, SPD-Europaabgeordneter und Mitglied im konstitutionellen Ausschuss, eine klare Absage: "Wir wollen demokratisch gewählte Volksvertreter und keine von Sarkozy ernannten Mitglieder aus dem französischen Parlament."
Dass ein Konvent einberufen werden soll, um die Frage nach der entsprechenden Verfahrensweise zu erklären, schließt der konstitutionelle Ausschuss mit seiner Abstimmung heute allerdings als unnötig aus. "Der Vorschlag, einen Konvent einzuberufen, würde den ganzen Prozess nur unnötig verzögern. Besser und effizienter ist es daher, im Rahmen einer Regierungskonferenz die Verfahrensweise zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU zu klären", erklärte Matthias GROOTE.
Um für die Zukunft solche Unklarheiten zu verhindern, fordert Matthias GROOTE ein reformiertes EU-Wahlsystem: „Wir müssen endlich ein einheitliches Wahlsystem in ganz Europa vereinbaren und die unterschiedlichen Regeln vereinheitlichen. Das ist nicht nur für solche 'Nachrücker-Fragen' von Bedeutung, sondern könnte auch zu europaweiten Wahlkämpfen mit eigenen Spitzenkandidaten führen. Ein sicherlich wichtiger Schritt, um auch das Interesse an Europawahlen zu steigern.“
Hintergrund:
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt und durch nationale Regeln bestimmt. Rechtsgrundlage ist Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt. Bereits seit Einführung der Europawahlen wird ein einheitliches europaweites Wahlsystem angestrebt. Hierzu ist das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union nach Art. 223 AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt. Bisher konnte zumindest erreicht werden, dass alle Mitgliedstaaten nun das Prinzip der Verhältniswahl anwenden.
Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
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