Übergangsfristen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit enden am 1. Mai
Am 1. Mai 2011 enden die Übergansfristen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien. "Die Freizügigkeit für europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine fundamentale Errungenschaft der Europäischen Union. Es ist ein europäisches Grundrecht in jedem Land der Union leben und arbeiten zu können", bekräftigt die sozialdemokratische Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK.
Gleichzeitig nimmt die SPD-Beschäftigungsexpertin mit Sorge zur Kenntnis: "Ohne den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort nehmen wir aber Lohn-und Sozialdumping billigend in Kauf. In Österreich, aber auch in anderen Ländern der EU, wurden wirksame Maßnahmen wie flächen¬deckende Tarifverträge oder Mindestlöhne eingeführt. Die Bundesregierung hingegen hat während der Übergangsfristen kläglich versagt. Sie hat die Fristen tatenlos verstreichen lassen und nur unzureichende politische Rahmen¬bedingungen für eine sozial gerechte Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen. Damit werden die Beschäftigten in Deutschland nicht ausreichend vor Lohn-und Sozialdumping geschützt!"
Vor allem in der Leiharbeitsbranche besteht große Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings. Jutta STEINRUCK: "Da zukünftig auch Dienstleistungen grenzüberschreitend erbracht werden können, wird mit einer verstärkten Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten gerechnet. So lange die Leiharbeitsbranche nicht ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz übernommen wird, gelten die Bestimmungen des entsendenden Landes. Das muss unverzüglich korrigiert werden."
Jutta STEINRUCK: "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist für Deutschland eine große Chance. Sozialstandards sind aber wichtiger als ein ungezügelter europäischer Binnenmarkt. Und das ist nur mit den entsprechenden Vorkehrungen gegen Lohn- und Sozialdumping zum Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich."
Hintergrund:
Deutschland machte beim Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten zur EU 2004 und 2007 von der Möglichkeit Gebrauch, Übergangsregelungen nach dem Modell 2+3+2 einzuführen. Mit Ausnahmen für Bürgerinnen und Bürger aus Malta und Zypern beschränkte Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit und zum Teil auch die Dienstleistungsfreizügigkeit.
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