EU-Verkehrsausschuss verabschiedet Bericht zur Eurovignette
Mit einer deutlichen Mehrheit stimmte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments heute dem Bericht zur dritten Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie zu. Mit der Annahme der Richtlinie sollen künftig externe Kosten wie Lärm und Luftverschmutzung bei der Lkw-Maut in Rechnung gestellt werden können. Knackpunkte bei den Verhandlungen mit dem Rat sind vor allem der optionale Stauaufschlag während der Stoßzeiten und die Zweckbindung für die Verwendung der Mauteinnahmen.
Die Position des Parlaments ist eindeutig ehrgeiziger als die der Mitgliedstaaten. Ich freue mich, dass wir uns im Verkehrsausschuss beinahe einstimmig dafür ausgesprochen haben, die Stoßzeiten von fünf auf acht Stunden und den Prozentsatz von 175 auf 200 Prozent zu erhöhen. Das ist eine starke Position gegenüber dem Rat.
Die Mehrheit des Verkehrsausschusses sprach sich abermals für die Zweckbindung der Mauteinnahmen aus. Das eingenommene Geld muss wieder in den Verkehrssektor zurückfließen, am besten in Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, damit wir hier langfristig einen Strukturwandel erreichen. Bedenken, dass die nationalen Finanzminister in Zukunft deswegen einfach weniger Mittel für Verkehrspolitik bereitstellen könnten, halte ich für unbegründet. Das Risiko besteht zwar grundsätzlich, doch in Zeiten harter Haushaltsverhandlungen ist ein fixer und garantierter Betrag besser als vom Gutdünken der nationalen Regierungen vollständig abhängig zu sein.
Entgegen des Versuchs der Bundesregierung, lediglich Lastwagen ab 12 Tonnen in den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erfassen, setzte sich der Verkehrsausschuss im Parlament durch, dass EU-Staaten optional auch Lkws ab 3,5 Tonnen bei der Anwendung der neuen Vorgaben einbeziehen können. Ich denke, dass wir hier auch für Deutschland einen guten Kompromiss erzielt haben. Nun ist es den Mitgliedstaaten überlassen. Sie können die Richtlinie für Lkws ab 3,5 Tonnen anwenden, müssen es aber nicht.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Plenum im Juni den Bericht zur Überarbeitung der Eurovignette annehmen. Sollte der Rat der Parlamentsposition nicht zustimmen, kommt es zum Vermittlungsverfahren.
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